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Kriegsverbrechen, Kriegsverbrecher: 7 Fragen und Antworten


Kriegsverbrechen sind Verstöße gegen die Richtlinien des Völkerrechts, welche das Militär eines kriegsführenden Staates gegen einen anderen Staat während eines Kriegskonflikts begeht. Soldaten oder allgemein Menschen, welche Verbrechen im Krieg verüben oder Kriegsverbrechen befehlen, werden als Kriegsverbrecher bezeichnet.

Inhalt

Was sind Kriegsverbrechen: Definition und Bedeutung

In der Umgangssprache, außerhalb der Juristerei, wird der Begriff des Kriegsverbrechers uneinheitlich gebraucht. Dies liegt mitunter daran, dass in einer pazifistischen Auffassung jede Form des Krieges bereits ein Verbrechen darstellt. Deshalb werden auch andere Völkerrechtsverbrechen, wie das Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als Kriegsverbrechen wahrgenommen. Dennoch gibt es eine Trennung.

Völkerrechtlich werden schwere Verstöße, welche sich in einem international bewaffneten Konflikt zutragen, als Kriegsverbrechen betrachtet. Somit sind für die Begehung von Kriegsverbrechen lediglich Konflikte notwendig und keine Kriege. Das bedeutet, dass die Verbrechen, welche in einer Kriegsanbahnung stattfinden oder zum Kriegsausbruch führen, ebenfalls zur Anklage gestellt werden.

Im humanitären Völkerrecht wurden auch Regeln für den Krieg aufgestellt, deren Verletzung als Kriegsverbrechen gilt. Dieses Regelwerk basiert auf der Haager Landkriegsordnung von 1907, den Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977, bei denen noch einmal nachgeschärft wurde. Das Humanitären Völkerrecht ahndet Kriegsverbrechen in einem internationalen Konflikt und ist dort vollständig anwendbar. In einem nichtinternational bewaffneten Konflikt greift zudem das Römische Statut des Internationalen Gerichtshofs.

Das Einleiten eines Krieges, die Provokation zum Krieg oder der Angriffskrieg selbst, stellt kein Kriegsverbrechen dar. Diese Verbrechen werden zwar ebenfalls im Völkerstrafrecht geahndet, allerdings unter § 13 Verbrechen der Aggression.

Welche Kriegsverbrechen gibt es

Kriegsverbrechen unterliegen dem Weltrechtsprinzip und werden im Völkerstrafrecht des Internationalen Gerichtshof in Den Haag (Niederlande) geahndet. Das Römische Statut bildet die Vertragsgrundlage, zu welcher sich 123 Vertragsstaaten bekennen.

Im Völkerstrafrecht werden der Völkermord (§ 6), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7), Verbrechen der Aggression (§ 13) und Kriegsverbrechen (§ 8) als Straftat gelistet. Somit sind Kriegsverbrechen nur ein Teil der Verbrechen, welche im Völkerstrafrecht behandelt werden. In § 8 Abschnitt 2 werden verschiedene Kriegsverbrechen aufgezählt. Man unterteilt Kriegsverbrechen aufgrund ihrer Absichten, beteiligten Opfern und Methoden in:

  • § 8 Kriegsverbrechen gegen Personen
  • § 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte
  • § 10 Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme
  • § 11 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung
  • § 12 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung

In den Genfer Konventionen von 1949 verpflichten sich Kriegsparteien dazu, gegen gewisse Regeln des Krieges nicht zu verstoßen, um nicht als Kriegsverbrecher nach § 8 bis 12 geahndet zu werden.

§ 8 Kriegsverbrechen gegen Personen

Man unterscheidet zwischen zu schützenden Personen (z.B. Zivilisten) und militanten Personen (Widerstandskämpfer, Soldaten, Söldner).

  • Kriegsverbrecher ist, laut § 8, derjenige – welcher in einem internationalen oder nichtinternationalen Konflikt eine zu schützende Person vorsätzlich tötet, als Geisel nimmt, diese grausam und unmenschlich behandelt, sexuell nötigt, zur Prostitution zwingt oder diese um ihre Fortpflanzungsfähigkeit beraubt.
  • Weiterhin dürfen Kinder unter 15 Jahren nicht als Streitkräfte zwangsverpflichtet werden. (Kinderarmeen, Herabsetzung der Wehrpflicht)
  • Weiterhin fallen Deportationen, Zwangsumsiedlungen und Ausweisungen, aus einem bestimmten Gebiet, ebenfalls unter dem § 8 der Kriegsverbrechen gegen Personen.
  • Außerdem dürfen keine Todesstrafen, Freiheitsstrafen gegen zu schützende Personen verhängt werden, ohne dass diese einem ordentlichen Gerichtsverfahren ausgesetzt wurden. (Regelung gegen Lynchjustiz oder der Rachelust)
  • An zu schützenden Personen dürfen keine biologischen bzw. medizinischen Versuche unternommen werden, ihnen dürfen keine Organe oder anderes Gewebe entnommen werden.

§ 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte

Kriegsverbrechen laut § 9 beschreiben, dass die Kriegsparteien den Besitz und das Eigentum der gegnerischen Partei wahren sollen. Dazu zählt, dass sie nicht plündern, nicht zwangsaneignen, nicht mutwillig zerstören oder Eigentum beschlagnahmen dürfen.

§ 10 Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme

Während eines Krieges dürfen nicht Personen, Einrichtungen, Material, Einheiten oder Fahrzeuge von Hilfsorganisationen oder friedenserhaltenden Missionären gefährdet, beschlagnahmt oder zerstört werden. Auch Sanitätseinheiten oder Sanitätstransportmittel der gegnerischen Partei dürfen nicht angegriffen werden.

§ 11 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung

Verbotene Methoden der Kriegsführung sind der gezielte Angriff auf die Zivilbevölkerung oder auf zivile Objekte (z.B. Schulen, Theater) – welche als Sammelstelle für die Bevölkerung dienen. Außerdem dürfen Menschen nicht als Schutzschilde gebraucht werden. Das gezielte Aushungern, die Abkopplung von überlebenswichtiger Infrastruktur (z.B. Medizinischer Versorgung, Wasser), Meuchelmord oder das Ankündigen von Massenmorden gegen die Zivilbevölkerung sind ebenfalls Kriegsverbrechen nach § 11.

§ 12 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung

Verbotene Mittel der Kriegsführung sind der Einsatz von Massenvernichtungswaffen (Gift, Biologische und chemische Waffen).

Wie, wann und warum entstanden die Gesetze gegen Kriegsverbrechen

Im Kriegsvölkerrecht, welches Teil des Völkerrechts ist, werden das Recht zum Krieg und bestehende Rechte im Krieg abgebildet. Ersteres Recht beschreibt, wann ein Krieg oder eine militärische Auseinandersetzung notwendig ist und wann nicht. Letztere, die Rechte im Krieg, werden als humanitäres Völkerrecht zusammengefasst, welche das Leid und die Schäden für die Bevölkerung mindern oder verhindern sollen. Innerhalb dieser Gesetze werden zu schützende Personen (Zivilbevölkerung) bestimmt. Ein Angriff auf diesen Personenkreis wird als Kriegsverbrechen geahndet.

Im 19. Jahrhundert gab es keine internationalen Übereinkünfte zwischen Staaten, welche die Methoden und Mittel der Kriegsführung regeln sollten. Stattdessen unterstand das Militär der Staatsgewalt und es oblag einem Staat, wie es dieses einzusetzen vermochte. Somit war die Ausübung von Kriegsverbrechen allgegenwertig und wurde lediglich durch Moral und Wertvorstellungen der handelnden Personen gebremst.

Da bei Kriegen ein überstaatliches Kontrollorgan fehlte, blieben Sanktionen und Bestrafungen für Kriegsverbrecher aus, wurden weder verfolgt noch geahndet.

Haager Friedenskonferenzen als erste gesetzliche Grundlage zur Ahndung von Kriegsverbrechen

Die Haager Landkriegsordnung von 1899 ist eine Regel- und Gesetzesanlage, welche während der Friedenskonferenz zwischen den Niederlanden und Russland in Den Haag beschlossen wurde. Grund dieser Friedensbemühungen war eine pazifistische Bewegung in Europa, welche seit der Aufklärung einsetzte und die vorsah, dass Abrüstung und Diplomatie als Mittel zukünftiger Auseinandersetzungen dienen sollten.

Insgesamt nahmen 26 Staaten in Den Haag teil, um friedliche Lösungen für internationale Streitfälle zu diskutieren und diese dann in einem gemeinsamen Regelwerk zu beschließen. An der zweiten Friedenskonferenz in Den Haag nahmen bereits 44 Staaten teil. Auf eine gemeinsame Abrüstungspolitik in Europa konnte man sich allerdings nicht einigen, da das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn, die Türkei und andere kleinere Staaten dem nicht zustimmten. Allerdings wurde ein Schiedsgerichtshof in Den Haag installiert, welches fortan die Streitigkeiten zwischen zwei Staaten friedlich lösen sollte.

Haager Landkriegsordnung von 1907 enthält erste Sanktionen

Die Haager Landkriegsordnung ist ein Resultat der zweiten Friedenskonferenz von Den Haag. Dort wird eine Sanktion festgehalten, welche den Angriffskrieg mit Konsequenzen versah.

„Die Kriegspartei, welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte, ist gegebenen Falles zum Schadenersatze verpflichtet. Sie ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihrer bewaffneten Macht gehörenden Personen begangen werden.“

Damit wurde der Angriffskrieg zwar geächtet und Konsequenzen angedroht, allerdings wurde nicht beschlossen, in welchem Umfang die Folgen für die kriegsführende Partei ausfallen würde.

Ahndung von Kriegsverbrechen im Versailler Vertrag von 1919

Der Versailler Vertrag (1919) gilt als der Friedensvertrag, welcher den Ersten Weltkrieg auch völkerrechtlich beendete. Denn die Waffenruhe von Compiègne (11. November 1918) beendete zwar die kriegerische Auseinandersetzung, allerdings nicht den Kriegszustand, in welchem sich die europäischen Staaten seit 1914 befanden.

Laut dem Vertrag von Versaille (Art. 227 – 230) konnten die Alliierten den deutschen Kaiser Wilhelm II. wegen schwerer Verletzung der internationalen Sittengesetze anklagen. Dieser Versuch scheiterte allerdings, da die Niederlande den deutschen Kaiser, welcher zum Kriegsende ins Nachbarland floh, nicht aushändigten.

Die Verurteilung der Kriegsverbrechen als Bestandteil der Leipziger Prozesse 1921

Allerdings durften die Alliierten, laut Art. 228 des Versailler Vertrages, die Herausgabe von Personen verlangen, welche gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges verstoßen haben. Diese Verstöße orientierten sich am Kriegsvölkerrecht und so kam es, dass eine Liste mit 895 Personen an das Deutsche Reich übergeben wurde. In den anschließenden Leipziger Prozessen (1921 bis 1927) wurden allerdings nur 10 Personen zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Weiterentwicklung des Kriegsvölkerrechts ab 1925

Da das damalige Kriegsvölkerrecht keine Kriegsverbrechen nach völkerrechtlichen Verständnis abbildete, musste es demnach weiterentwickelt werden und so kam es am 17. Juni 1925 zur Beschließung des Genfer Protokolls, welcher die Verwendung von erstickenden, giftigen und bakteriologischen Waffen international verbieten sollte. Im Genfer Abkommen vom 27. Juli 1929 wurde dann auch die Behandlung von Kriegsgefangenen international geregelt.

Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg

Die Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg (1939 – 1945) werden unterteilt nach Deutschen Kriegsverbrechen, Japanischen Kriegsverbrechen, den Verbrechen der Alliierten und der Sowjetunion. Deutsche Kriegsverbrechen sind:

  • Verbrechen der Wehrmacht
  • Holocaust
  • Verbrechen der Waffen SS

Die Wehrmacht war die Bezeichnung des deutschen Militärs während der Zeit des Nationalsozialismus (1933 – 1945), welche ab 1935 aus der Reichswehr hervorging und offiziell 1946 aufgelöst wurde. Zu den Verbrechen der Wehrmacht werden die Planung und Durchführung des Vernichtungskrieges, die Massenmorde an Zivilisten und Partisanen, der gezielte Völkermord und die Verbrechen während der Besatzung gezählt. Allerdings werden lediglich die Methoden, welche sich gegen das damalige Kriegsvölkerrecht richteten, als Kriegsverbrechen gezählt. Auch deshalb wurde ab 1945 das Londoner Statut unterzeichnet, um gezielter und fundierter gegen Kriegsverbrecher vorgehen zu können.

Der Holocaust war der Völkermord, welcher systematisch durch die Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkrieges begangen wurde. Diesem fielen circa 6 Millionen europäische Juden zum Opfer.

Die Schutzstaffel (SS) war eine Organisation, welche während der Zeit des Nationalsozialismus als militärischer Flügel der NSDAP operierte. Sie dienten offiziell dem Schutz der Partei und ihren Repräsentanten, wurden allerdings zur Unterdrückung der Bevölkerung eingesetzt. Ab 1939 wurden Teile der SS in die Waffen-SS überführt, welche fortan aus Kampfverbänden und Wachmannschaften für die Konzentrationslager bestand. Im Zweiten Weltkrieg wurden die Kampfverbände der Waffen-SS der Wehrmacht unterstellt. Sie sollten in besetzten Gebieten, Ordnung herstellen, indem sie gegen Widerstandskämpfer vorgingen. Die Säuberung dieser Gebiete vor Juden, Widerständlern, Partisanen und Guerilla war Aufgabe der Verbände.

Der Asiatischer Holocaust wurde durch Japan, welche während des Zweiten Weltkrieges als Verbündeter des Deutschen Reiches kämpften, verübt. Diesem Massenmord fielen mehrere Millionen Menschen zum Opfer, vornehmlich in China und Südostasien. Durch den Pazifikkrieg, welcher bereits am 7. Juli 1937 eintrat – begann die Massenvernichtung Japans gegen China. Im weiteren Kriegsverlauf wurden Inseln besetzt, die Bevölkerung gezielt ermordet, verfolgt oder verschleppt.

Die Alliierten verstanden sich im Zweiten Weltkrieg darauf, die Genfer Konventionen von 1929 einzuhalten. In diesen waren zwar Kriegsverbrechen noch nicht eindeutig geklärt wurden, aber die Behandlung von Kriegsgefangenen und Unschuldigen dennoch.

Und anders als Japan und dem Deutschen Reich wurden den Alliierten am Ende des Zweiten Weltkrieges kein Völkermord zugesprochen. Und dies obwohl zwei Atombomben auf Japan geworfen wurden, wodurch circa 100.000 Menschen sofort und circa 130.000 als Folge dieses amerikanischen Abwurfs starben. Auch die Bombennächte über Dresden, Potsdam, Magdeburg und anderen deutschen Stätten, bei der gezielt die Zivilbevölkerung ermordet wurde, war kein gezielter Völkermord, da es später als militärisch notwendig und zweckmäßig gewertet wurde.

Allerdings kam es zu Verstümmelung japanischer Leichen durch das US-amerikanische Militär, welche keinem Zweck diente und als Kriegsverbrechen der Alliierten gewertet wurde. Auch die Massenvergewaltigungen in der Schlacht um Okinawa (1945) wurde als Kriegsverbrechen der USA geahndet. In Europa mussten sich die USA für circa 11 weitere Kriegsverbrechen gegenüber Zivilisten und Gefangenen bekennen.

Großbritannien und Kanada, welche ebenfalls zu den Alliierten zählten, begannen eine Reihe von Kriegsverbrechen an Gefangenen und Ergebenen der Wehrmacht sowie der Waffen-SS.

Frankreichs Kriegsverbrechen zielten ebenfalls auf die Anhänger von SS, Gestapo und Wehrmacht ab. Beim Einmarsch in Südwestdeutschland begannen allerdings auch Übergriffe auf die Zivilbevölkerung. Hier werden Massenvergewaltigungen und Erschießungen erwähnt.

Die Sowjetunion war während des Zweiten Weltkrieges Teil der Allianz mit Frankreich, Großbritannien, den USA und anderen Verbündeten, welche sich gegen die Achsenmächte (Japan, Drittes Reich, Italien und weitere) richteten. Jedoch hat die Sowjetunion die Genfer Konventionen von 1929 nicht unterschrieben, wodurch die Misshandlung von Gefangenen nach dem Krieg anders gewertet wurde. Bekannt sind Massenvergewaltigung durch sowjetrussisches Militär bei der Besatzung von Ostpreußen, Danzig, Pommern, Schlesien, bei der Schlacht um Berlin – sowie beim russischen Einmarsch ins Deutsche Reich.

Beim Massaker von Katyn, welche zwischen dem 3. April und 11. Mai 1940 stattfanden, wurden circa 4000 polnische Soldaten durch die Sowjetarmee hingerichtet. Dieses Massaker war eines von mehreren Massenmorden, welche in den Unionsrepubliken (Sowjetrussland, Ukraine und Belarus) stattfanden, bei dem circa 25.000 Menschen starben, darunter Polizisten, Wehrpflichtige und Intellektuelle. Die Hinrichtungen erfolgten auf Befehl des sowjetischen Diktators Joseph Stalin.

Erste Definition von Kriegsverbrechen in der Nürnberger Charta von 1945

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges sollten Kriegsverbrecher aus Deutschland in den Nürnberger Prozessen verurteilt werden. Um ein internationales Recht durchsetzen zu können, trafen sich die Alliierten am 8. August 1945 in London. Dort wurden die Grundlagen und die Prozessordnung für die Nürnberger Prozesse geschaffen, welche zwischen 1945 und 1949 stattfanden und die Repräsentanten des Nationalsozialismus im Deutschen Reich verurteilten. Im diesem Londoner Statut von 1945 wurde im Artikel 6b die erste Definition für Kriegsverbrechen beschlossen:

„Kriegsverbrechen: nämlich Verletzungen der Kriegsrechte oder Gebräuche. Solche Verletzungen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Mord, Mißhandlungen oder Verschleppung der entweder aus einem besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevölkerung zur Zwangsarbeit oder zu irgendeinem anderen Zwecke; Ermordung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See; Tötung von Geiseln; Raub öffentlichen oder privaten Eigentums; mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten und Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung.“

Die Nürnberger Prozesse wurden auf Grundlage des Londoner Statuts durchgeführt, welche auch als Londoner Charta oder Nürnberger Charta bezeichnet wird. Spätere Prozesse gegen Kriegsverbrechen haben ihre Grundlage in diesem Statut. Letztlich wurden diese Gesetze am 11. Dezember 1946 als anerkannter Grundsatz des Völkerrechts durch die UN-Generalversammlung bestätigt. Die Durchführung der Nürnberger Prozesse als Folge des Zweiten Weltkriegs bilden demnach die juristische Grundlage für das heutige Völkerstrafrecht insbesondere der Ahndung von Kriegsverbrechen.

Genfer Abkommen von 1949

Die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges sollten sich niemals wiederholen, weshalb am 12. August 1949 das Genfer Abkommen von 18 Staaten unterzeichnet wurde. In diesem Abkommen verpflichten sich die Staaten nicht nur dazu, künftige Konflikte unter völkerrechtlichen Standard auszufechten, sondern auch dazu, Kriegsverbrechen zu verurteilen, zu verfolgen und zu ahnden. Den Genfer Konvention von 1949 und deren zusätzlicher Verantwortung haben sich bis 1964 insgesamt 100 Staaten verpflichtet.

Kriegsverbrechen nach dem Zweiten Weltkrieg

Zu einer internationalen Ahndung von Kriegsverbrechen ist es nach dem Zweiten Weltkrieg nicht wieder gekommen. Dennoch fanden Kriegsverbrechen während des Kalten Krieges statt. In dieser Phase waren die Kriegsschauplätze nicht Europa, sondern Vietnam, Korea, Iran und Irak. In diesen Kriegen kämpften die Supermächte USA und Sowjetunion nicht offen gegeneinander, sondern unterstützen Regierungen oder Rebellen in den jeweiligen Ländern.

UN Kriegsverbrechertribunal ab 1991

Während der Jugoslawienkriege ab 1991 kam es erstmals wieder zum Massenmord, ethnischen Säuberungen, systematischen Verschleppungen und Massenvergewaltigungen in Europa. Erstmals setzten die Vereinten Nationen ein internationales Gericht ein, um schwere Verletzungen gegen das Völkerrecht zu prüfen und zu ahnden. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien bestand zwischen 1993 und 2017 und sollte die Verbrechen des Krieges in Jugoslawien prüfen, aufklären und Verantwortliche verurteilen.

Diesem Gerichtshof, welcher auch als Kriegsverbrechertribunal oder Haager Tribunal bekannt ist, folgten der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda ab 1994. Diese Gerichte befassen sich lediglich mit der Aufklärung und Strafverfolgung eines bestimmten Krieges bzw. deren Verbrechen.

Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seit 2002

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag nahm am 1. Juli 2002 seine Tätigkeit auf. Dieser Gerichtshof ist für 123 Staaten verantwortlich, wodurch circa 60 % aller Staaten einbezogen werden. Seitdem können Kriegsverbrechen in Den Haag strafrechtlich verfolgt werden. Die Vertragsgrundlage zwischen den Staaten bildet das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.

Von den insgesamt 123 Staaten, welche dem Statut beigetreten sind, haben einige dieses lediglich unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Das bedeutet, dass keine Ratifikationsurkunde hinterlegt wurde, wodurch die Beitrittshandlung offiziell bestätigt wurde. Staaten, welche noch nicht ratifiziert haben, sind unter anderem Russland, China, USA, Israel und Indien.

Der Gerichtshof kann lediglich über Personen und nicht über Staaten richten. Dabei richtet dieser über Verbrechen, wie: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression.

Wie werden Kriegsverbrecher auf nationaler Ebene verfolgt und bestraft

Laut den Genfer Konventionen von 1949 verpflichten sich die Staaten, welche dieses Abkommen unterzeichnet haben, auch dazu Kriegsverbrechen selbst zu verfolgen. Deshalb wurden auf nationaler Ebene diverse Möglichkeiten geschaffen, um Kriegsverbrechen gerichtlich prüfen und verfolgen zu lassen.

In Deutschland regelt das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) alle Verstöße gegen das Völkerstrafrecht. Die Zuständigkeit, um Verbrechen zu verfolgen, liegt beim Generalbundesanwalt im Bundesgerichtshof. Ermittlungen werden durch das Bundeskrimanalamt durchgeführt.

Welche Kriegsverbrecherprozesse sind die bekanntesten

Die folgenden Kriegsverbrecherprozesse erhielten in der Öffentlichkeit entsprechende Aufmerksamkeit.

Leipziger Prozesse von 1921 bis 1927 in Leipzig

Die Leipziger Prozesse, welche zwischen 1921 und 1927 in Leipzig stattfanden, sollten die deutschen Kriegsverbrechen des Ersten Weltkrieges klären und verurteilen. Das Deutsche Reich stellte am 02. August 1914, also unmittelbar zu Beginn des Krieges, ein Ultimatum an Belgien, um freien Durchmarsch zu erhalten. Einen Tag später überfiel das Deutsche Reich das neutrale Belgien, ging mit voller Härte gegen die Zivilbevölkerung vor und zerstörte zahlreiche belgischen Städte. Von August bis Oktober 1914 starben in Belgien circa 6000 Zivilisten, was eine neue Dimension der Verwüstung, Zerstörung und Ermordung darstellte.

Da die Alliierten die Schuld für den Ausbruch des Krieges allein bei den Deutschen sahen, sollte das Deutsche Reich auch allein die Konsequenzen des Krieges tragen. Diese Sichtweise war allerdings viel zu einseitig, da der Imperialismus in den Vorkriegsjahren zu Spannungen in Europa führte, wodurch sich Staaten zusammenschlossen, gegenüber anderen Staaten hetzten und es wahrscheinlich auch durch andere Kriegsparteien zum Krieg gekommen wäre. Diese einseitige Haltung der Alliierten lehnten die Deutschen ab, weshalb sie auch nicht bereitwaren, Kriegsverbrecher auszuliefern.

Die Liste der Personen, welche bezüglich Kriegsverbrechen angeklagt werden sollte, enthielt 895 Namen. Insgesamt wurden 10 Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren verhängt. Das Ausland, insbesondere Frankreich und Belgien, reagierte entrüstet und bezeichnet die Verurteilung als Farce. Deshalb klagten beide Staaten einzelne Kriegsverbrecher durch ihre nationalen Gerichte selbst an. Daraufhin ließ das Reichsministerium alle Prozesse, welche in Frankreich und Belgien ebenfalls begonnen worden waren, im Deutschen Reich fallen, so dass die meisten Fälle einfach ausgesetzt wurden.

Nürnberger Prozesse von 1945 bis 1949 in Nürnberg

Grundlage der Nürnberger Prozesse war das Londoner Viermächteabkommen bzw. das Londoner Statut (siehe oben). Angeklagt waren hochrangige Nationalsozialisten des Dritten Reichs und Kriegsverbrecher. Die Anklage beschränkte sich auf 4 Punkte:

  • Gemeinsame Verschwörung, um Verbrechen gegen den Frieden, gegen das Kriegsrecht und gegen die Humanität zu begehen.
  • Teilnahme und Planung von Angriffskriegen
  • Kriegsverbrechen
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Insgesamt wurden 24 Funktionäre angeklagt. Zum Tode verurteilt wurden:

  • Martin Bormann war Partei-Kanzler der NSDAP und ein wichtiger Vertrauter von Adolf Hitler. Bormann wurde zwar angeklagt, auch verurteilt – war aber nicht anwesend und wurde stattdessen gesucht. Später stellte sich heraus, dass er bereits am 2. Mai 1945 in Berlin starb.
  • Hans Frank war Reichsjustizminister und somit der höchste Jurist im Dritten Reich. Er wurde für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt und für schuldig befunden. Daraufhin wurde er am 16. Oktober 1946 hingerichtet.
  • Wilhelm Frick war Reichsinnenminister und wurde in allen Punkten angeklagt. Jedoch konnte man ihm die Teilnahme an der Verschwörung, um Verbrechen gegen den Frieden zu begehen, nicht nachweisen (Punkt 1). Dennoch wurde er in allen anderen Fällen für schuldig befunden und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.
  • Hermann Göring war Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe, wurde in allen Punkten für schuldig befunden, entzog sich allerdings der Vollstreckung, indem er einen Tag vor der Hinrichtung Selbstmord beginn. (15. Oktober 1946)
  • Generaloberst Alfred Jodl war Chef des Wehrmachtführungsstabes, plante somit die Militäroperationen, wurde in allen Punkten für schuldig befunden und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.
  • Ernst Kaltenbrunner war Chef der Sicherheitspolizei (Sipo) und des Sicherheitsdienstes (SD). Er wurde als Kriegsverbrecher und als Verbrecher gegen die Menschlichkeit verurteilt und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.
  • Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel war Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, wurde in allen Punkten für schuldig befunden und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.
  • Reichaußenminister Joachim Ribbentrop wurde in allen Punkten für schuldig befunden und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.
  • Alfred Rosenberg galt als führender Ideologe, unternahm Raubzüge im Osten, um Kulturgüter aus den besetzten Ostgebieten zu stehlen und trug mit seiner Rassentheorie zu einer Verschärfung des Antisemitismus bei. Er wurde in allen Punkten schuldig gesprochen und starb ebenfalls am 16. Oktober 1946 durch den Strick.
  • Friedrich Sauckel war zwischen 1942 und 1945 der Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, welcher die Zwangsarbeit und die damit verbundenen Folgen (Deportation, Konzentrationslager) anordnete, verfolgte und plante. Auch er wurde für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden.
  • Arthur Seyß-Inquart war Statthalter in Österreich, wurde ebenfalls in 3 von 4 Punkten als schuldig gesprochen und als Kriegsverbrecher am 16. Oktober 1946 hingerichtet. Der Anklagepunkt 1 (Verschwörung) wurde gegen ihn fallengelassen.
  • Julius Streicher war Herausgeber, Inhaber und Publizist des Hetzblattes „Der Stürmer“. Er wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, schuldig gesprochen und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.

Weitere Anklagen wegen Kriegsverbrechen erhielten:

  • Reichswirtschaftsminister Walther Funk
  • Erich Raeder, welcher Oberbefehlshaber der Marine war
  • Rüstungs- und Bauminister Albert Speer
  • Konstantin von Neurath, welcher als Protektor in Böhmen und Mähren eingesetzt wurde
  • Karl Dönitz, welcher der Befehlshaber der U-Bootflotte war

Diese Funktionäre wurden nicht zum Tode verurteilt und erhielten stattdessen Haftstrafen. Rudolf Heß, welcher als Hitlers Stellvertreter fungierte, reiste bereits 1941 nach Großbritannien, um Friedensgespräche zu führen. Dort geriet er in Kriegsgefangenschaft und wurde dann 1945 wieder nach Nürnberg überstellt. Bei den Nürnberger Prozessen wurde er in allen 4 Punkten angeklagt. Für schuldig befunden wurde er nur in Punkt 1 (Verschwörung) und Punkt 2 (Angriffskrieg). Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und beging 1987 Selbstmord.

KZ Prozesse von 1945 bis 1948

Zwischen 1945 und 1948 fanden im ehemaligen Konzentrationslager Dachau die Dachauer Prozesse statt, bei denen die US-Armee deutsche Kriegsverbrecher anklagte. In Dachau wurden unter anderem medizinische Versuche an Menschen unternommen, um die Wirksamkeit eines Malariaimpfstoffes zu erforschen. Dazu wurden diese Menschen infiziert, wodurch zwischen 100 bis 400 Personen an diesen Versuchsreihen starben. Am 13. Dezember 1945 wurden 36 ehemalige Funktionäre und SS-Wachposten des Konzentrationslagers zum Tode verurteilt.

Der Mauthausen Prozess fanden zwischen dem 29. März 1946 und dem 13. Mai 1946 ebenfalls in Dachau statt. Insgesamt wurden 58 Todesurteile gegenüber ehemaligen Funktionären des KZ Mauthausen ausgesprochen. Drei Personen erhielten lebenslange Haftstrafen. Am 27. und 28. Mai 1947 wurden die Hinrichtungen in Landsberg vollzogen.

Zwischen dem 12. Juni 1946 und dem 22. Januar 1947 wurden die Funktionäre des KZ Flossenbürg angeklagt. Die Anklage fand ebenfalls in Dachau durch die US-Armee statt. Insgesamt wurden 15 Nazis zum Tode verurteilt, 11 erhielten lebenslange und 14 zeitlich begrenzte Haftstrafen.

Zwischen dem 1. April und dem 13. Mai 1947 fanden die Prozesse um das KZ-Mühldorf (Mettenheim) statt, bei denen 14 Personen angeklagt wurden.

Am 11. April setzte der Buchenwaldprozess ein, welcher bis zum 14. August 1947 andauerte. Auch dieser fand in Dachau statt. Von den 31 Angeklagten wurden 22 zum Tode verurteilt. Die Hinrichtungen wurden im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollzogen.

In Dachau fanden zwischen 1945 und 1947 auch die sogenannten Fliegerprozesse statt, bei denen Kriegsverbrecher angeklagt worden, welche Grausamkeiten an gefangenen Piloten verübten. Insgesamt wurden mehr als 200 Einzelprozesse geführt.

Während der Kriegsverbrecherprozesse, welche die US-Armee durchführte, wurden im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg 259 Todesurteile durch Erhängen und 29 Erschießungen vollstreckt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (1949) wurde die Todesstrafe abgeschafft, wodurch bereits ausgesprochene und noch nicht vollstreckte Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt worden.

Französische und britische Gerichte eröffneten ebenfalls Verfahren gegen Verantwortliche der SS, welche sich dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben. Die Ravensbrück-Prozesse, welche die Verbrechen im KZ-Ravensbrück verurteilen sollte, wurden ab 1946 eröffnet und fanden in Hamburg und Rastatt statt. Ein Nachfolgeprozess fand 1966 in Rostock (damals DDR) statt.

Japanische Kriegsverbrecherprozesse zwischen 1945 und 1949

Die Kriegsverbrecherprozesse von Guam fanden auf verschiedenen Inseln des Pazifiks statt, welche die US-Marine während des Zweiten Weltkriegs erobern und besetzen konnte. Darunter die Marshallinseln und die Insel Guam, welche die Hauptinsel des Marianen-Archipels bildet.

Angeklagt waren japanische Kriegsverbrecher, welche man in die Kategorien A, B und C einteilte. Zur Klasse A wurden Kriegsverbrecher aus höchster Militär- und Regierungsebene gezählt. Die Klassen B und C beinhalteten Kriegsverbrecher, welche Kriegsverbrechen entweder befohlen, geduldet oder selbst begangen hatten.

Bis zum 21. Mai 1949 wurden auf Guam und weiteren Pazifikinseln 47 Verhandlungen gegen 123 Angeklagten geführt. Es kam zu 113 Verurteilungen und 10 Freisprüchen. Von den 113 Verurteilten wurden 30 zum Tode verurteilt.

Die USA führte bis 1949 an mehreren Stützpunkten in Asien diese Kriegsverbrechertribunale durch, so zum Beispiel auch in Yokohama (Japan) und Shanghai (China). Beim Letzteren wurden auch Deutsche angeklagt, welche dann nach Landsberg überführt wurden.

Beim Tokio Prozess, welcher am 3. Mai 1946 begann und am 12. November 1948 endete, klagten die Alliierten gemeinsam gegen Japan. So klagten die Briten beispielsweise einen Angriffskrieg gegen Großbritannien an, genauso wie es die Niederlande, China oder Frankreich taten. Prominentester Angeklagter war Tōjō Hideki, Premierminister und Regierungschef Japans, welcher zusammen mit einigen Generälen und dem sowjetrussischen Botschafter Japans zum Tode verurteilt wurde. Tōjō Hideki wurde am 23. Dezember 1948 hingerichtet.

Die Pilotenprozesse von 1959 in Santiago de Cuba

Nach der Kubanischen Revolution (1953 bis 1959) ließ der neue Staatschef Kubas, namens Fidel Castro, 43 Angehörige der Luftwaffe wegen Kriegsverbrechen verhaften. Es kam zu mehreren Prozessen, zu Freisprüchen und zu Demonstrationen gegen diese Urteile. In einem zweiten Prozess wurden auf Castros Drängen hin 20 Angeklagte zu 30 Jahren Arbeitslager, 9 zu 20 Jahren und zwölf zu 2 Jahren verurteilt. Zwei Mechaniker der Luftwaffe wurden freigesprochen.

Eichmann-Prozess im Jahr 1961 in Jerusalem

SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann war für millionenfachen Mord an Juden verantwortlich, konnte allerdings zum Ende des Zweiten Weltkrieges aus dem Deutschen Reich nach Argentinien fliehen und sich somit den Nürnberger Prozessen entziehen. In Argentinien lebte er mit gefälschten Pässen unter Decknamen, wie Otto Henninger oder Ricardo Clement. Doch der israelische Geheimdienst verfolgte seine Spur, welche in der Nachkriegsgeschichte als Rattenlinie bezeichnet wurde. Er wurde schließlich festgenommen und am 22. Mai 1960 nach Israel überführt.

Zwischen dem 11. April und dem 15. Dezember 1961 wurde ihm in Israel der Prozess gemacht und das Todesurteil gesprochen. Man erklärte Eichmann zum Stereotypen eines NS-Schreibtischtäters, welcher den Massenmord befahl, kontrollierte und dokumentierte, selbst aber niemals zum Vollstrecker wurde. In der Nacht vom 31. Mai zum 1. Juni 1962 wurde Eichmann hingerichtet. Er starb 0:02 Uhr.

Israel schaffte die Todesstrafe 1954 bereits ab, allerdings nur für das Zivilstrafrecht. Da Eichmann wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen das jüdische Volk angeklagt wurde, griff das Zivilstrafrecht nicht. Stattdessen existieren seit 1950 einige Ausnahmegesetze außerhalb des Zivilstrafrechts, wodurch Todesstrafen gegen Judenmörder aus der Nazizeit weiterhin vollzogen werden konnten.

Ausschwitz Prozesse seit 1963 in Deutschland

Die Ausschwitzprozesse von 1963 richteten sich gegen ehemalige SS-Wachmannschaften, Lagerärzte, Gestapo-Kommandeure und andere Verantwortliche des Vernichtungslagers Ausschwitz, welches während der Besatzungszeit Polens durch die Nazis errichtet wurde und wo zwischen 1 Million und 1,5 Millionen Menschen starben.

Die Ausschwitzprozesse von 1963 wurden in Frankfurt am Main abgehalten. Es wurden lebenslange und zeitweilige Haftstrafen ausgesprochen. In den Folgejahren kam es zu weiteren Gerichtsverhandlungen in Deutschland, welche als Ausschwitz-Nachfolgeprozesse bezeichnet werden. Aber auch in Polen wurden bereits 1947 zahlreiche Verfahren eröffnet. Der SS-Kommandanten Rudolf Höß, welcher von 1940 bis 1943 Kommandant in Ausschwitz war, wurde am 16. April 1947 in Auschwitz hingerichtet.

Einige deutsche Nachfolgeprozesse:

  • 2015 kam es in Lüneburg zur Anklage gegen den Buchhalter von Ausschwitz Oskar Gröning
  • 2015 kam es in Kiel zur Anklage der Funkerin von Auschwitz
  • 2016 kam es in Detmold zur Anklage gegen Reinhold Hanning, welcher zur SS Wachmannschaft gehörte
  • In Stuttgart Stammheim wurden bis 2018 circa 10.000 Personen der SS-Wachmannschaft angeklagt

Kriegsverbrecherprozesse von 1993 zur Verfolgung der Kriegsverbrecher in Jugoslawien

Zwischen 1991 und 2001 fand auf dem Balkan ein Krieg statt, welcher den damalige Staat Jugoslawien in sechs Folgestaaten zerfallen ließ: Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Kroatien, Serbien, Slowenien und Nordmazedonien. Während des Jugoslawienkrieges kam es zu Kriegsverbrechen, welche ab 1993 im Internationalen Gerichtshof von Den Haag verfolgt und verurteilt wurden. Insgesamt wurden 161 Personen angeklagt und es kam zu 84 Verurteilungen. Das letzte Strafverfahren wurde im November 2017 beendet, worauf am 31. 12. 2017 die Gerichtsverfahren geschlossen wurden.

Unter den Angeklagten befand sich auch Slobodan Milošević, welcher zwischen 1987 und 2000 verschiedene politische Funktionen im ehemaligen Jugoslawien ausführte und als die letzte Führungsfigur des Staates galt. Der Serbe wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Während des Bosnienkrieges wurde der Völkermord durch Milošević befohlen und systematisch betrieben, welchen tausende Nichtserben zum Opfer fielen. Im Kosovokrieg wurden zahlreiche Albaner vertrieben oder ermordet. Der Prozess gegen Milošević fand kein Ende, da der Politiker am 11. März 2006 in Gefangenschaft an einem Herzinfarkt starb.

Kriegsverbrecherprozesse von 1995 in Tansania

Beim Völkermord in Ruanda, welcher sich ab dem 07. April 1994 in Ruanda ereignete, starben circa 500.000 bis 1 Million Zivilisten. In 100 aufeinanderfolgenden Tagen überfielen die Hutus, eine Bantu-Ethnie aus Ostafrika, die Tutsi-Minderheit. Es kam zum Völkermord, Versklavungen, Vergewaltigungen und Verschleppungen. Die Täter kamen aus der ruandischen Armee, der Polizei, Politik und der Verwaltung.

Der Konflikt zwischen Tutsi und Hutu ist uralt. Allerdings kam es im 18. Jahrhundert zu Vermischungen der Kultur und Sprache zwischen beiden Nomadenvölkern. Doch während der Kolonialzeit wurden die Tutsi durch die Europäer bevorzugt, wodurch sie zur afrikanischen Elite aufstiegen und die Hutu als ländliche Unterschicht zurückblieben. So trugen die Tutsi, während der Kolonialzeit, zum Aufbau staatlicher Strukturen bei und stellten die Ämter in Politik und Verwaltung. Seit der Unabhängigkeit Ruandas (1962) drängten die Hutus immer mehr ins politische Geschehen, stellten die Bevölkerungsmehrheit her, indem sie tausende Tutsi aus dem Land vertrieben.

Der Völkermord von 1994 in Ruanda stellt somit einen Höhepunkt des Konflikts dar, welcher weit zurückreicht. Beim anschließenden Kriegsverbrecherprozess, welcher ab November 1995 in Arusha (Tansania) stattfand, sollte dieser Völkermord international aufgeklärt und verurteilt werden.

Bei den 75 Verfahren des internationalen Gerichtshofs, welche zwischen 1995 bis 2014 stattfanden, kam es zu 12 Freisprüchen und 16 Berufungen. Kritiker warfen dem Gerichtshof mangelnde Entschlossenheit und Ineffizienz vor. Viele Gerichtsverfahren wurden deshalb an nationale Gerichte vergeben, welche die Völkermordprozesse schneller und gezielter verurteilen sollten. Bis 2004 kam es zu circa 10.000 nationalen Urteilsverkündungen in Ruanda, darunter 1000 Todesurteile.

Das Rote-Khmer-Tribunal in Kambodscha im Jahr 2004

Die Roten Khmer regierten Kambodscha zwischen 1975 und 1979 als Staatspartei, welche aus der Revolution von 1975 hervorgingen. Die ursprünglichen Rebellen der Roten Khmer errichteten ein Terrorregime ab 1975, rekrutierten Kindersoldaten und begannen mit Massensäuberungen. Ziel war das Land in einen Agrarkommunismus zu überführen. Ausländer und Staatsfeinde wurden systematisch verfolgt und ermordet. In diesen vier Jahren fielen schätzungsweise zwischen 1,7 und 2,2 Millionen Kambodschanern den Roten Khmer zum Opfer.

Nachdem Vietnam das Nachbarland besetzt und von der Terrormiliz befreit hatte, begann die Aufarbeitung der Massenmorde. Seit 2004 werden die Verbrechen der Roten Khmer in der Hauptstadt Phnom Penh aufgearbeitet und verurteilt. Einer der Hauptangeklagten war Kaing Guek Eav, alias Genosse Duch, welcher das Gefängnis S-21 in Phnom Penh leitete, unter dessen Führung mindestens 14.000 Menschen starben. Am 26. Juli 2010 wurde Kaing Guek Eav zu 35 Jahren Haft verurteilt.

Kriegsverbrechen in der Ukraine im Jahr 2022

Am 24. Februar 2022 fiel Russland in die Ukraine ein, belagerte einige Großstädte und führte einen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat. Der russische Überfall war geprägt durch Angriffe auf die Zivilbevölkerung, dem systematischen Abschneiden der Bevölkerung von der Versorgung und Angriffe auf zivile Einrichtungen. Bei der Schlacht um Kiew besetzte das russische Militär den Vorort Butscha. Nach Abzug aus dem Vorort wurden 403 Leichen in Butscha gefunden, weshalb die ukrainische Seite von einem Kriegsverbrechen durch das russische Militär ausgeht. Beim Massaker von Butscha wurden, laut der Ukraine, außerdem Frauen und Kinder vergewaltigt.

Als Folge der Menschenrechtsverletzung setzte der UN-Menschenrechtsrat am 7. April 2021 Russlands Mitgliedschaft aus. Außerdem sammelt die Ukraine Beweise für Kriegsverbrechen der russischen Armee, um diese dem internationalen Gerichtshof vorzulegen. Laut ukrainischen Angaben sind dies:

  • Verschleppungen der Zivilbevölkerung, Bürgermeister und staatliche Funktionäre in den durch Russland besetzten Gebieten
  • Massaker, Hinrichtungen und sexualisierte Gewalt an der Zivilbevölkerung
  • gezielter Beschuss von öffentlichen Gebäuden, Sanitätseinrichtungen und Schulen
  • Einsatz von Giftgasen
  • Völkermord an der ukrainischen Bevölkerung

Die Vereinten Nationen prüfen diese Anschuldigungen und die vorgetragene Beweise durch die Ukraine.

Was ist der Unterschied zwischen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord

(siehe Hauptartikel: Unterschied Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord)

Warum fanden die Kriegsverbrecherprozesse in Nürnberg statt

(siehe: 3 Gründe, warum die Kriegsverbrecherprozesse in Nürnberg stattfanden)

Literatur und Quellen

  • Gerhard Werle (Autor), Paul Bornkamm (Mitwirkende), Wulf Burchards (Mitwirkende), Boris Burghardt (Mitwirkende), Florian Jeßberger (Mitwirkende), Volker Nerlich (Mitwirkende), Petra Viebig (Mitwirkende): Völkerstrafrecht, ISBN: 3161518373*
  • Fritz Bauer Institut (Herausgeber), Irmtrud Wojak (Herausgeber), Susanne Meinl (Herausgeber), Medardus Brehl (Mitwirkende), Micha Brumlik (Mitwirkende), Mihran Dabag (Mitwirkende), Gerd Koenen (Mitwirkende), Gottfried Koeßler (Mitwirkende), Rudibert Kunz (Mitwirkende), Reinhard Kößler (Mitwirkende), Aram Mattioli (Mitwirkende), Henning Melber (Mitwirkende), Karol Sauerland (Mitwirkende), Annette Schaefgen (Mitwirkende), Dominique Schaller (Mitwirkende), Erwin Wickert (Mitwirkende), Angelo del Boca (Mitwirkende): Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts (Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust), ISBN: 3593372827*

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