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Was sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit: 6 Fragen & Antworten


Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist eine Straftat, welche im Völkerstrafrecht als Tatbestand geahndet wird. Unter dieser Form des Verbrechens fallen alle systematischen oder ausgedehnten Angriffe gegen die Zivilbevölkerung eines Staates.

Was bedeutet Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Definition und Bedeutung

Am Ende des Zweiten Weltkrieges sollte den führenden Nazis des Deutschen Reiches der Prozess gemacht werden. Die Alliierten klagten die Hauptverantwortlichen in den Nürnberger Prozessen (1945) an und warfen ihnen vier Anklagepunkte vor:

  • Gemeinsam einen Verschwörung gegen den Frieden, gegen das Kriegsrecht und gegen die Humanität erdacht und umgesetzt zu haben.
  • Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkrieges begangen zu haben
  • einen Angriffskrieges gegen die europäischen Nachbarn geplant und umgesetzt zu haben
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben

Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Straftatbestand wurde somit bei den Nürnberger Prozessen erstmals aufgegriffen. Darunter verstanden die Alliierten, dass die angeklagten Nazis systematisch Oppositionelle, Juden und andere Bevölkerungsgruppen verfolgt, verschleppt und ermordet haben.

Um den Prozess vorzubereiten, trafen sich die Alliierten in London am 8. August 1945 und legten im sogenannten Londoner Statut die Prozessordnung für die Nürnberger Prozesse fest, welche am 20. November 1945 begannen. Es mussten die einzelnen Anklagepunkte definiert werden, um genau nachweisen zu können – dass die Deutschen Hauptkriegsverbrecher dagegen verstoßen haben. Denn bereits am Ende des Ersten Weltkrieges versuchten die Alliierten, die deutschen Kriegsverbrecher bei den Leipziger Prozessen zu verurteilen. Allerdings waren diese Prozesse eher erfolglos geblieben, da die rechtliche Grundlage für den Prozess fehlte. Das Londoner Statut sollte diese Grundlage schaffen.

Die Londoner Charta, wie das Statut auch genannt wird, ist dem nationalen Recht übergeordnet. Das bedeutet, dass bei einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit das Völkerstrafrecht Vorrang vor nationalem Strafrecht hat.

Um nun die Naziverbrechen verurteilen zu können, musste eine klare Definition des Verbrechens festgelegt werden. Die Alliierten schrieben diese Definition im Londoner Statut vom 8. August 1945 erstmalig fest. Diese lautet:

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.“

Wie entwickelte sich der Begriff im Völkerrecht

Während des Ersten Weltkrieges begann das Osmanische Reich einen Völkermord an den Armeniern. Bei den Massenmorden, welche zwischen 1915 und 1916 stattfanden, starben schätzungsweise 300.000 bis 1,2 Millionen Armenier durch verschiedene Massaker oder Todesmärsche.

Die Alliierten, insbesondere England, Frankreich und Russland, drohten dem Osmanischen Reich, dass die „Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Zivilisation“ verfolgt werden. Der Begriff des „Verbrechens gegen Menschheit“ war geboren. Allerdings war dies lediglich eine Androhung ohne rechtlichen Rahmen.

Juristisch wurde der Begriff erst bei den Nürnberger Prozessen und den Prozessen von Tokio definiert und angewandt. Beim letzteren Prozess musste sich Japan, welches während des Zweiten Weltkrieges ein Verbündeter des Dritten Reichs war, für die Gräueltaten im Pazifikkrieg verantworten.

Am Ende des Zweiten Weltkrieges war allerdings noch keine klare Trennung zwischen dem Genozid (Völkermord) und dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit möglich. Demnach hätte der Holocaust, welcher im Dritten Reich betrieben wurde, beides sein können. Auch die japanischen Massenmorde an den Chinesen hätten sowohl ein Völkermord als auch ein Verbrechen an der Menschheit sein können.

In den Nürnberger Prozessen wurde die Massenvernichtung, also der Holocaust, als „crime against humanity“ verurteilt. Da aber in den Konzentrationslagern auch deutsche Oppositionelle und Andersdenkende ermordet wurden, greift hier der gezielte Völkermord nicht. Stattdessen wurde das Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Anklage gestellt.

Welche Prozesse um Verbrechen gegen die Menschlichkeit fanden statt

Der Internationale Militärgerichtshof wurde 1945 von den Alliierten errichtet. Den Hauptsitz hatte dieser in Berlin. Im ehemaligen Konzentrationslager Dachau, in Nürnberg und in den Kriegsverbrechergefängnis Landsberg fanden die Prozesse und anschließenden Hinrichtungen statt. Zur Anklage standen dort die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auch Kriegsverbrechen, welche die Nazis an Gefangenen begangen haben. Die Gründung des Internationale Militärgerichtshofs gilt als die Geburtsstunde des Völkerrechts. (siehe Artikel: zu Kriegsverbrecherprozesse)

Der Internationale Militärgerichtshof wurde nach den KZ-Prozessen und den Nürnberger Prozessen wieder geschlossen. Aber er diente als Vorlage für den Internationalen Militärgerichtshof für den Fernen Osten, welche das Japanische Kaiserreich nach Ende des Zweiten Weltkrieges für Verbrechen anklagte. Die Anklagepunkte waren identisch zu denen im Nürnberger Prozess. Auch die Militärgerichte, welche für das ehemalige Jugoslawien (1993 – 2017) und für die Kriegsverbrechen in Ruanda (1994) geschaffen worden waren, nahmen den Militärgerichtshof von Berlin als Vorlage.

Wo werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit heute verhandelt

Diese Ad-hoc-Gerichtshöfe befassten sich immer nur mit einem historischen Verbrechen in einer bestimmten Region. Um Verbrechen gegen die Menschlichkeit ständig zu ahnden, wurde am 1. Juli 2002 der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), mit Sitz in Den Haag (Niederlande), gegründet. Diese Institution verhandelt alle Straftatbestände des Völkerstrafrechts: den Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die juristische Grundlage ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Dieser Vertrag wurde bereits am 17. Juli 1998 geschlossen, zu dem sich 123 Staaten bekannten. Diese Staaten verpflichten sich, die oben genannten Verbrechen national zu verfolgen. Unterbleibt die Verfolgung durch nationale Gerichte, besitzt der Gerichtshof eine nachrangige Kompetenz zur Rechtsprechung.

Verstöße gegen das Völkerstrafrecht können nur Personen, also keine Nationalstaaten, begehen. Somit werden in Den Haag auch nur Verbrecher und keine Schurkenstaaten angeklagt. Außerdem sollen die Nationalstaaten, das Völkerrecht wahren und bei Vergehen, das Völkerstrafrecht, anwenden. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) verfolgt diese Straftaten nur, wenn es für einen Staat selbst nicht möglich ist oder wenn der Nationalstaat selbst nicht gewillt ist, diese Straftaten zu verfolgen.

Welche Bedeutung hat das Römische Statut für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Das Römische Statut von 1998, als die Vertragsgrundlage des IStGH, verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Außerdem definiert es, die Verbrechen nochmals genauer und schreibt diese im § 7 des Völkerstrafrechts bzw. Völkerstrafgesetzbuch fest. Weiterhin werden auch der Völkermord (§ 6), Kriegsverbrechen (§ 8 – 12) und Verbrechen der Aggression (§ 13) im Völkerstrafrecht festgeschrieben. Alle Unterzeichner des Römischen Statuts müssen diese Verbrechen verfolgen.

Außerdem erfolgte eine genauere Abgrenzung zum Völkermord. So liegt der Völkermord vor, sobald rassistische, nationalistische, religiöse oder ethnologische Motive vorkommen, welche dann zur systematischen Vernichtung einer Bevölkerungsgruppe führen. Falls diese nicht vorliegen und ein Staat bzw. dessen Militär systematisch Menschen verschleppt, tötet oder versklavt – liegt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Aber auch Zwangsprostitution, sexuelle Nötigung, sexualisierte Gewalt, Deportationen, Menschenhandel oder Folter – sind ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Wie werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit im deutschen Recht geahndet

Deutschland ist ein Unterzeichner des Römischen Statuts, wodurch das Völkerrecht auch national gewahrt werden muss und Verbrechen gegen das Völkerrecht nach dem Völkerstrafrecht verurteilt werden müssen.

Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterliegt dem Weltrechtsprinzip. Dadurch können in Deutschland auch Straftaten verfolgt werden, deren Tatort nicht das Inland ist. Im deutschen Strafrecht sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) festgeschrieben und müssen deshalb verfolgt werden. Von dieser Verfolgung kann lediglich abgesehen werden, sobald der Staat – in welchem das Verbrechen geschah, selbst die Verfolgung aufnimmt oder der internationale Strafgerichtshof in Den Haag die Verbrecher verfolgt.


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