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Bestellung


Eine Bestellung bzw. auch Order genannt, ist – rechtlich gesehen – eine Anfrage des Käufers an den Verkäufer, um eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zu beziehen. Demnach handelt es sich um das Gegenstück zum Angebot, welches der Käufer ausstellen würde. Nimmt der Verkäufer die Bestellung an und willigt zu, dem Käuferwunsch nachzukommen – wurde eine bilaterale Willenserklärung geschlossen, welche die Grundlage des Kaufvertrages ist.

Bestellung, Lieferung und Zahlung liegen zeitlich oft auseinander – was dem Verkäufer, die Möglichkeit einräumt, die Ware nicht vorrätig lagern zu müssen. Dieser Umstand ist allerdings nur bei Waren möglich oder üblich, welche nicht dem täglichen Bedarf entsprechen. Deshalb ist die Bestellung im Präsenzhandel (z.B. Supermarkt) eher unüblich und findet stattdessen im Versandhandel oder Online-Handel statt.

Im Dienstleistungsgewerbe sind Bestellungen die gängige Praxis, da Dienstleister ihre Tätigkeiten nicht permanent und für Jedermann gleichzeitig anbieten können. In der Gastronomie, welche ihre Dienstleistung dennoch für jeden Kunden gleichzeitig und präsent anbieten, finden dennoch Bestellungen statt – da Anfrage, Lieferung und Zahlung ebenfalls zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen.


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