Artgenosse
Als Artgenossen werden mindestens zwei Lebewesen zusammengefasst, welche der gleichen biologischen Art angehören. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lebewesen das selbe Gebiet bewohnen oder der selben Gruppe angehören. Als einzige Kriterien zählen die genetische Verwandtschaft, die gemeinsame Abstammung und die Möglichkeit zur Reproduktion mit fruchtbarer Nachkommenschaft. In der Biologie werden gleiche Arten unter dem Begriff Konspezifität zusammengefasst.