Flora-Fauna-Habitat
Das Flora-Fauna-Habitat (FFH) ist ein, unter Naturschutz stehendes, Gebiet. Rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Diese Richtlinie entstammt dem Umweltrecht der Europäischen Union und gilt seit dem 10. Juni 1992.