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Deutsche Reichsgründung


Als deutsche Reichsgründung von 1871 bezeichnet man den wirtschaftlichen, politischen und militärischen Zusammenschluss von 25 deutschen Einzelstaaten. Damit endete die Kleinstaaterei im deutschen Sprach- und Kulturraum, welche durch unterschiedliche Staatsbürgerschaften, Zollschranken unterschiedliche Einheiten und Maßsysteme gekennzeichnet war.

Das Ergebnis der Reichsgründung war ein einheitliches Deutsches Kaiserreich, welches man als Nachfolgereich des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (962-1806) betrachtete und deshalb auch als Zweites Reich bezeichnete, dessen Bundesverfassung auf Föderalismus der Gliedstaaten beruht.

Als Reichsgründungstag gilt der 1. Januar 1871 – als die Einzelstaaten des Norddeutschen Bundes sich zur einheitlichen Verfassung bekannten. Gefeiert wurde der Reichsgründungstag am 18. Januar 1871 auf Schloss Versailles.

Erster Reichskanzler wurde Otto von Bismarck, welcher die gesamtdeutsche Einigung maßgeblich vorangetrieben hatte und deshalb heute noch als Reichsgründer bezeichnet wird. Erster Deutscher Kaiser war Wilhelm I. – aus dem Haus Hohenzollern – welcher zugleich König von Preußen war.


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