Herzogtum Preußen
Das Herzogtum Preußen war ein Staatsgebilde, welches zwischen 1525 und 1701 an der Ostseeküste Pommern existierte. Hauptstadt des Herzogtums war die Stadt Königsberg, welche heute Kaliningrad ist.
Das Gebiet des Herzogtums unterstand noch im 14. und 15. Jahrhundert dem Deutschorden, einem katholischen Ritterorden – welcher massive Expansionspolitik betrieb, um die Christianisierung und Kolonialisierung voranzutreiben. Ab 1325 kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem Königreich Polen, welche in Personalunion mit Litauen standen.
Die größte Ausdehnung hatte der Deutschordensstaat um 1402 mit dem Erwerb der Neumark. Bei der Schlacht bei Tannenberg (1410) wurde der Orden geschlagen, behielt sein Territorium, musste allerdings Reparationszahlungen an Polen-Litauen zahlen. Es kam daraufhin zu Streitigkeiten innerhalb des Ordens, um Führungsansprüche und Einfluss. Um Reparationszahlungen aufbringen zu können, erhöhte der Orden die Abgaben, worauf sich Städte und Landadel formierten, um sich dann dem Königreich Polen anzuschließen.
Im Jahr 1454 kam es zum Dreizehnjährigen Krieg zwischen dem Orden auf der einen Seite und dem Königreich Polen und seinen Verbündeten auf der anderen Seite. Schließlich unterlag der Orden im Jahr 1466 und musste Gebiete, wie Elbing, Ostpommern oder Kulmerland an Polen abtreten. Die restlichen Territorien wurden zu Lehen der polnischen Krone.
Ab 1511 wurde Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach aus dem Haus Hohenzollern zum Hochmeister des Ordensstaates. Dieser war Neffe des Sigismunds I., dem König von Polen. Albrecht verweigerte den Lehnseid und führte einen vierjährigen Krieg mit Polen, welcher allerdings erfolglos blieb. Im Vertrag von Krakau aus dem Jahr 1525 verpflichtete sich Albrecht dazu, die polnische Lehnshoheit anzuerkennen und den restlichen Ordensstaat in das Herzogtum Preußen zu überführen.
Durch Eheschließungen und Erbfolgen kam es zu Verflechtungen mit den Brandenburgern, wodurch ab 1618 die Personalunion Brandenburg-Preußen entstand, welche allerdings immer noch ein Vasallenkonstrukt der polnischen Krone war. Durch Zuspruch Leopold I. – Kaiser des Heiligen Römischen Reiches – ließ sich Friedrichs III. von Brandenburg im Jahr 1701 zum König von Preußen ausrufen. Der Kaiser kannte den Anspruch an, wodurch das Königreich Preußen entstand – welches der Personalunion Polen-Litauen gleichgestellt war.