Kurfürst
Ein Kurfürst (lateinisch: princeps elector imperii oder elector) war ein Adelstitel im Heiligen Römischen Reich, welcher an das alleinige Recht geknüpft war, den römisch-deutschen König zu wählen, dessen Königswürde wiederum die Grundlage für einen Anspruch auf den Kaisertitel trug. Das Wort kur oder kure kommt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet Wahl. Durch dieses Wahlrecht waren Kurfürsten äußerst mächtig, da sie König und Kaiser selbst bestimmten. Das Recht zur Wahl wird als Kurwürde bezeichnet. Die Teilhaberschaft zur Wahl wird als Kurfürstenkollegium bezeichnet. Das Wahlrecht wurde an Thronfolger vererbt, welche als Kurprinzen bezeichnet wurden. Da die Prinzen oftmals noch zu jung waren, wurden Prinzregenten eingesetzt – welche stellvertretend das Wahlrecht ausübten und als Kuradministratoren bezeichnet wurden.