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Hochmeister


Der Hochmeister ist das höchste Amt eines geistlichen Ritterordens. Das Amt und der Titel entstanden im Jahr 1199, um die Verwaltung und Führung eines Ordens abzusichern. Im Jahr 1216 beschloss Papst Honorius III., dass der Titel nur an Amtsträger vergeben werden kann, welche ein Ordensgelübde abgelegt haben, was Ehelosigkeit, Keuschheit, Leben in Armut und Gehorsam nach sich zog. Durch das Gelübde wurden Mitglieder des Ritterordens zu Professrittern erklärt, welche auf Ewigkeit an den Orden gebunden sind.


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