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Angriffskrieg


Als Angriffskrieg bezeichnet man den Angriff eines Staates auf einen anderen Staat, ohne dass eine Bedrohung, eine Verletzung der Territorialrechte oder eine Kriegserklärung vorrausging. Somit tritt dieser Staat als Angreifer auf und der angegriffene Staat befindet sich demnach im Verteidigungskrieg.


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