Anschaffung
Die Anschaffung ist ein Rechtsgeschäft, bei welchem ein Gut, ein Produkt oder eine Ware von einem Eigentümer auf einen anderen Eigentümer übergeht. Diese Art von Rechtsgeschäft ist die Folge anderer Rechtsgeschäfte, wie dem Kauf oder Tauschhandel.
Oft geht mit dem Wechsel des Eigentümers auch ein Wechsel der Örtlichkeit einher. Dies findet beispielsweise bei der Anschaffung von Maschinen statt, da hier durch den Kauf oder Erwerb auch eine Neumontage am Ort des Eigentümers vollzogen wird. Bei einem Hauskauf, welche ebenfalls eine Anschaffung ist, wird der Ortswechsel üblicherweise nicht vollzogen.
Betriebswirtschaftlich werden die Kosten, welche bei der Anschaffung entstehen, als Anschaffungskosten ausgewiesen.