Armenien und der Völkermord: Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung
16,00 €
inkl. 19% gesetzlicher MwSt.Zuletzt aktualisiert am: Juli 15, 2024 6:51 pmLiteraturverzeichnis | Armenien, Völkermord |
Sprache | Deutsch |
Buchtyp | Taschenbuch |
Seitenzahl | 439 |
ISBN-10 | 3930908999 |
ISBN-13 | 978-3930908998 |
Beschreibung | In den Jahren 1919/20 wurden vor dem Kriegsgericht in Istanbul eine Reihe von Prozessen gegen führende türkische Politiker angestrengt, mit dem Ziel, den Völkermord an den Armeniern während des Ersten Weltkrieges zu untersuchen und die Verantwortlichen zu bestrafen. Diese Prozesse kamen durch Druck der alliierten Mächte zustande, die damit einen ersten Schritt unternahmen, Menschenrechtsprinzipien mit Hilfe einer internationalen Strafgerichtsbarkeit zur Geltung zu verhelfen. Der türkische Soziologe Taner Akcam stellt diesen kaum bekannten Vorläufer der Nürnberger Prozesse in den Zusammenhang des Niedergangs des Osmanischen Reiches und des Aufstiegs der jungtürkischen Bewegung mit ihrem Bestreben, einen homogenen türkischen Nationalstaat zu gründen. Er analysiert zugleich die spezifischen historischen und politisch-ideologischen Hintergründe, die zum Genozid an den Armeniern führten, und zeigt, wie die Westmächte, ungeachtet ihres juristischen Engagements, die Aufteilung des Osmanischen Reiches betrieben. Damit riefen sie den Widerstand der türkischen Nationalbewegung gegen die »Siegerjustiz«, die »Einmischung in die inneren Angelegenheiten« und die »Verletzung der staatlichen Souveränität« hervor. Der Band enthält darüber hinaus zum ersten Mal in deutscher Sprache eine kommentierte Auswahl aus den Verhandlungsprotokollen und Urteilsbegründungen der Istanbuler Prozesse. Sie vermitteln neue Erkenntnisse über die Planung und Durchführung des Völkermords und konfrontieren uns mit den Mechanismen und der Brutalität von Haß und Gewalttätigkeit. In den Blick genommen werden aber auch die Kontroversen über die Berechtigung der Anklage, die Zuständigkeit des Gerichts und die Frage individueller Verantwortlichkeit, die bis heute die Diskussion um die Etablierung eines internationalen Strafgerichtshofs kennzeichnen. |