Asylrecht
Das Asylrecht ist ein Anspruch, den eine Person – welche sich in einer Gefahrenlage befindet – genießt, wodurch dieser Person ein Unterschlupf bzw. Obdach gewährt wird. Es handelt sich um ein internationales Recht, welches- je nach Staat – unterschiedlich ausgelegt wird. In Deutschland wird das Asylrecht durch das Asylgesetz geregelt, welches zunächst keine Barrieren hatte, allerdings 1993 und 2015 überarbeitet und eingeschränkt wurde. Das Recht auf Asyl basiert auf die Asylgesetzgebung der Weimarer Republik von 1929, welche untersagte – politisch Verfolgte auszuliefern.