Blütenblatt
Als Blütenblatt bezeichnet man entweder jedes Blatt einer Blüte, welche bei den bedecktsamigen Pflanzen zur geschlechtlichen Vermehrung genutzt werden. Demnach sind es Blätter der Blütenhülle, die Staubblätter als Teil der männlichen Sexualorgane einer Pflanze und die Fruchtblätter als Teil der weiblichen Fortpflanzungsorgane einer Pflanze. Mitunter werden auch die ganzen Teile der männlichen Sexualorgane (Androeceum) oder weiblichen (Gynoeceum) als Blütenblatt bezeichnet. Eine engere Definition setzt nur das Kronblatt einer Blüte mit dem Begriff des Blütenblatts gleich.