Deutschordensstaat
Als Deutschordensstaat bzw. Staat des Deutschen Ordens oder Ordensstaat bezeichnet man das Staatsgebiet des Deutschen Ordens zwischen 1230 und 1561. Das Gebiet umfasste weite Teile der Ostseeküste, so etwa die preußische Provinz Pommern, Altpreußen – woraus später Ost- und Westpreußen entstanden. Außerdem umfasste das Gebiet weite Teile des heutigen Estland und Lettland.