Drittstaatsangehöriger
Ein Drittstaatsangehöriger ist eine Person, welche nicht die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union hat. Der Begriff ist ein Rechtsbegriff aus dem Asylrecht und wir angewandt, um Menschen aus Drittländern das Recht auf Personenfreizügigkeit zu entziehen, damit diese nicht von einem EU-Land zum anderen reisen können, um dort Asyl zu beantragen.