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Erbmonarchie


Als Erbmonarchie bzw. hereditäre Monarchie oder erbliche Monarchie – bezeichnet man eine Alleinherrschaft – bei der die Thronfolge erbrechtlich geregelt ist bzw. bei der der Herrschaftsanspruch auf die Nachkommen vererbt wird. Diese Form der Monarchie steht der Wahlmonarchie gegenüber, bei der Auserwählte (z.B. Kurfürsten) den neuen Monarchen wählen.


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