EU-Außengrenzen
Die EU-Außengrenze ist eine Grenzlinie der Europäischen Union zu den angrenzenden Nachbarstaaten. Die Gesamtlänge aller Außengrenzen beträgt 14.303 km.
Die mit 2819 km längste Außengrenze existiert auf dem Westbalkan und grenzt die EU-Mitgliedsstaaten von den Drittstaaten Montenegro, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Nordmazedonien ab.
Als EU-Nordgrenze (2346 km) wird der Grenzverlauf zu Norwegen bezeichnet. Zu Russland beträgt die Länge der Außengrenze 1895 km. Die Gesamtlänge der EU-Ostgrenze beträgt 4.695 km und bezieht neben Russland auch die Grenzen zu Belarus, Moldau und der Ukraine mit ein. Die EU-Südostgrenze misst 446 km und beschreibt das Grenzgebiet zur Türkei.
Innerhalb der EU unterhalten die Mitgliedsstaaten weitere Grenzen zur Schweiz, zu Liechtenstein und zu Zwergstaaten – wie Monaco, Vatikanstadt, Andorra und San-Marino. Da die Stadt Kaliningrad (früher Königsberg) seit Ende des Zweiten Weltkrieges unter russischer Verwaltung steht, existieren auch hier Außengrenzen zu Polen und Litauen.
Und da Spanien, während seiner Kolonialzeit, einzelne Kolonien in Afrika beanspruchte – existieren heute noch Inseln im Atlantik, welche unter spanisches Hoheitsrecht fallen. Diese unterhalten Außengrenzen zu Marokko. Eine weitere Außengrenze in Übersee besteht in der Karibik, da auf der Insel St. Martin – ein französisches Überseegebiet, namens Saint-Martin existiert. Auch Französisch-Guayana, als weiteres Überseegebiet Frankreichs, ist Mitglied der Europäischen Union und unterhält Grenzen zu Brasilien und Suriname.
Spanien unterhält außerdem eine Grenze zu Gibraltar, welches sich direkt südlich von Spanien befindet, aber zum Vereinigten Königreich Großbritannien zählt. Auch Irland unterhält eine Grenze zu Großbritannien. Die Gesamtlänge der Außengrenze zum Vereinigten Königreich beträgt etwa 500 km.