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Grundbesitz


Grundbesitz bzw. fachlich besser als Grundeigentum bezeichnet, ist die Gesamtheit aller Grundstücke, sowie alle grundstücksgleichen Rechte (z.B. Eigentumswohnung, Erbbaurecht, Bergwerkseigentum) oder die beschränkt dingliche Rechte (z.B. Erwerbsrechte, Verwertungsrechte) – welche zum Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person gehören. Ein anderer Ausdruck bzw. ein Synonym für Grundeigentum ist der Besitz von „Grund und Boden“.