Herzogtum
Ein Herzogtum ist der territoriale Herrschafts- und Verwaltungsbereich eines Adligen, welcher als Herzog bezeichnet wird. Ursprünglich stammt das Wort Herzog vom Althochdeutschen herizogo ab und bedeutet Heerführer, wörtlich jemand der vor einem Heer herzog. Gemeint waren damit germanische Heerführer, welche für die Dauer einer Kriegshandlung bestimmt wurden. Dies erfolgte durch eine Wahl beim Thing. Üblicherweise wurden Krieger gewählt, welche besonders stark oder erfahren waren, bei denen man sich erhoffte, dass durch ihr Handeln der Kriegsverlauf positiv gestaltet würde.
Im Frühmittelalter wurde im Frankenreich diese Tradition wieder belebt, indem Stammesherzogtümer eingeführt wurden, welche durch regionaler Herrscherdynastien besetzt wurden und besetzt blieben. Diese Adligen sollten in einem bestimmten Gebiet über die dort ansässigen Grafen und Edelleute – im Sinne des Königs oder Kaisers – bestimmen dürfen, deren Stellvertreter sein und dessen Interessen durchsetzen. Der Titel des Stammesherzogs war erblich geregelt und wurde auf die Nachfahren übertragen.
Während des Hochmittelalters wurden im Heiligen Römischen Reich ebenfalls Herzogtümer vergeben. Die Besitzer waren zwar ebenfalls Territorialherrscher, welcher Graf und welcher Edelmann den Titel anerkannte, war allerdings von der Überzeugungs- und Durchsetzungskraft des Herzogs abhängig. Die volle Unterstützung des Königshauses und dessen Rechtsgewalt genossen dem Herzoge nun nicht mehr.
Außerdem war das Herzogtum ein überlassenes Recht bzw. Pflicht- welche dem Adligen nicht gehörte und somit nicht vererbt werden konnte. Stattdessen war es ein Lehen, welches jederzeit wieder entzogen werden konnte. Man setzte Herzöge meistens in Gebiete ein, welche schwierig zu regieren waren – wodurch man sich erhoffte, dass der Herzog als Ordnungsmacht durchgreifen und diese Territorien befrieden konnte. Gleichzeitig waren Herzöge zur Gefolgschaft gegenüber ihren Lehnsherren verpflichtet, mussten wirtschaftliche, politische oder militärische Unterstützung zusichern.