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Rechnung

Die Rechnung ist ursprünglich ein Begriff aus der Mathematik, welcher auch in der kaufmännischen Fachsprache und Umgangssprache verwendet wird.

Mathematik

Die Rechnung ist ein mathematisches Verfahren, um zwei Werte oder Variablen miteinander zu verknüpfen oder zu kombinieren. Je nachdem, wie Werte oder Variable verknüpft werden, unterscheidet die Mathematik verschiedene Rechenverfahren. Zu den Grundrechenarten gehören die Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division. Auf diesen bauen die höheren Rechenarten, wie das Potenzieren, Wurzelziehen oder Logarithmieren, auf.

Das Resultat jeder Rechnung ist das Ergebnis. Der Denkprozess zwischen gestellter Rechenaufgabe und Ergebnis wird als Rechenweg bezeichnet, welcher aus verschiedenen Rechenschritten besteht.

Kaufmännische Rechnung (Betriebswirtschaft)

Eine Rechnung, abgeleitet vom mathematischen Rechnen-Begriff, ist ein Schriftstück – welches eine Lieferung oder sonstige Leistung und deren monetäre Bewertung dokumentiert. Weiterhin dient die Rechnung als Grundlage für den anstehenden Geldtransfer, welcher mit der Lieferung oder sonstigen Leistung verbunden ist und als Tauschsumme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurde.

Eine steuerrechtlich korrekte Rechnung beinhaltet folgende Positionen:

  • Kontaktdaten des Rechnungserstellers und des Rechnungsempfängers
  • Steuernummer des Rechnungsstellers
  • Rechnungsnummer, welche eindeutig und fortlaufend ist
  • Das Ausstellungsdatum der Rechnung und das Leistungsdatum der Lieferung oder Dienstleistung
  • Die erbrachte Leistung, welche die Grundlage für die Rechnungslegung ist. Diese wird präzisiert, indem die Art und die Menge der Leistungseinheiten angegeben wird.
  • Nettosumme: Die Nettosumme ist der Rechnungswert, welcher ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Dieser Wert hat steuerliche Hintergründe, da dies der Nettoumsatz des Rechnungsstellers ist, welcher in dessen Gewinn und Verlust Rechnung (G+V) einfließt. Und falls der Rechnungsempfänger ebenfalls ein Unternehmen sein sollte, sind dies die Kosten für das rechnungsempfangende Unternehmen, welche ebenfalls in dessen G+V einfließen.
  • Mehrwertsteuervermerk: Die Mehrwertsteuer ist für den Rechnungssteller – welcher durch die Leistung einen Umsatz generiert – die Umsatzsteuer, welche an das Finanzamt abgeführt wird. Falls der Rechnungsempfänger ebenfalls ein Unternehmen ist, kann die Mehrwertsteuer als Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend gemacht werden und mit anderen zu zahlenden Umsatzsteuerbeträgen gegengerechnet werden. Außer den Steuerbeträgen muss auch der Steuersatz (z.B. 7% oder 19%) ausgewiesen werden.
  • Aufbewahrungspflicht: nur bei Grundstücksverkäufen

Außerdem bietet es sich an, ein Zahlungsziel auszuweisen, um auf eine rechtzeitige Zahlung bestehen zu können.


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