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Sicheres Herkunftsland


Ein sicherer Herkunftsstaat ist ein Begriff aus dem deutschen Asylrecht, welcher 1993 im Asylgesetz aufgenommen wurde – um bis dahin gültige Asylanträge – die von Menschen aus bestimmten Herkunftsregionen gestellt wurden- zukünftig ausschließen zu können. Dadurch können Menschen – welche in Deutschland um Asyl bitten, aber aus einem sicheren Herkunftsland kommen – einfacher abgeschoben werden. Als sicher definiert der Gesetzgeber alle Staaten, in welchen – nach deutscher Rechtsvorstellung – keine politische Verfolgung stattfindet. Zu diesen Ländern gehören die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die sechs Staaten des Westbalkans (Bosnien Herzegowina, Albanien, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien, Kosovo) und die afrikanischen Staaten Senegal und Ghana.


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