Supranationalität
Supranationalität (lateinisch: supra = über, natio = volk) – auch als Überstaatlichkeit bezeichnet – beschreibt eine Überordnung gegenüber einer Nation oder eines Staates. Dabei werden rechtliche Zuständigkeiten vom Nationalstaat auf eine überstaatliche Organisation übertragen. Dies betrifft mitunter mehrere Staaten, welche sich in einem Bund zusammenschließen, um bspw. gemeinsamen Handel zu betreiben oder als Wertegemeinschaft aufzutreten. Dazu wird eine überstaatliche Organisation gegründet, welche das Miteinander der Staaten regeln soll, einen gemeinsamen Wertekatalog beschließt und gemeinsame Rechtsvorschriften entwirft, welche über dem Recht des Einzelstaates stehen. Die Nationalstaaten, welche sich dieser Organisation unterordnen, stehen fortan nicht mehr in Konkurrenz zueinander, sondern in Kooperation.