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Vertrag von Krakau


Der Vertrag von Krakau vom 8. April 1525 war ein Friedensschluss zwischen dem Deutschordensstaat und dem Königreich Polen. Vertraglich geregelt wurde, dass das Gebiet des Deutschordensstaates in ein Herzogtum umgewandelt werden würde, welches als Lehen der polnischen Krone untersteht. Der letzte Hofmeister des Ordensstaates, namens Albrecht von Brandenburg-Ansbach, wurde Herzog des neuen Herzogtums, welches an seine männlichen Nachkommen vererbt werden würde. Das Herzogtum erhielt den Namen Herzogtum Preußen. Die Namensgebung ist auf die slawischen Pruzzen zurückzuführen – welche ursprünglich dort siedelten und durch den Deutschen Orden vertrieben oder christianisiert worden.


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