Wahlmonarchie
Eine Wahlmonarchie oder ein Wahlkönigtum ist ein Anspruch auf Herrschaft, welcher nicht erblich geregelt ist – sondern durch ein Wahl bestimmt wird.
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Eine Wahlmonarchie oder ein Wahlkönigtum ist ein Anspruch auf Herrschaft, welcher nicht erblich geregelt ist – sondern durch ein Wahl bestimmt wird.