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Was sind Abschreibungen und wozu sind diese nötig


Abschreibungen sind betriebswirtschaftliche Wertminderungen.

Wie jetzt?
Zum Beispiel kaufst du dir ein betriebliches Auto, welches du über 6 Jahre fahren wirst.
Dann nimmt der Wert des Autos jedes Jahr um ein Sechstel ab.

Dieses Sechstel ist dann die Abschreibung bzw. Wertminderung pro Jahr.
Man geht nämlich davon aus, dass die betriebliche Wertminderung für alle Jahre gleich bleiben soll.
Schließlich nutzt du das Auto auch für die sechs Jahre, oder?
Somit muss die Wertminderung auch für den ganzen Zeitraum gelten.

Aber nicht nur das…
Denn mit Abschreibungen lassen sich ganz coole Sachen machen.

Abschreibung ist eine periodengerechte oder leistungsgerechte Verteilung

Ich bleibe einmal beim Betriebswagen.
Es stellt sich natürlich die Frage, wieso die Anschaffungskosten nicht einfach Kosten sind.
Dann hätte man lediglich betriebliche Kosten, bucht die ein und fertig ist die Sache.
Wieso muss man dann noch den Weg, über die Abschreibungen gehen?

Erst einmal sind Abschreibungen keine herkömmlichen Kosten, wie im privaten Bereich.
Wenn du dir das Auto kaufst, gibst du natürlich Geld aus.
Aber im betrieblichen Sinne entstehen zu diesem Zeitpunkt keine Kosten.

Du hast zwar eine Geldausgabe, aber keine Kosten.
Die Ausgabe bedeutet, dass Geld abgeflossen bzw. ausgegeben wurde.
Kosten wiederum bedeuten, per Definition, den Werteverzehr von Produktionsfaktoren.
Bewertet wird dieser Verzehr ebenfalls in Geldeinheiten.

Und dieser Werteverzehr bzw. Wertminderung kann über die Abschreibungen ausgedrückt werden.
Entweder schreibt man periodengerecht ab oder leistungsgerecht.

Bei unserem Beispiel mit dem Auto, könnte man entweder:

  • Jedes Jahr den gleichen Betrag abschreiben.
    Dies wäre dann die Abschreibungsvariante nach Periode.
  • Oder du zählst die gefahrenen Kilometer und bekommst somit die leistungsgerechten Abschreibungen

Aber natürlich gibt es Vorschriften…
Nicht jedes erworbene Wirtschaftsgut kannst du einfach so abschreiben.
Es gibt für jede Kategorie (Auto, Haus, Tisch usw.) bestimmte Vorgaben – wie lange du abschreiben darfst.
Auch über die Art der Abschreibung, ob periodengerecht oder leistungsanteilig, gibt es gesetzliche Vorlagen.

Denn jetzt kommt’s.
Abschreibungen werden zum steuerlichen Jahresabschluss zu Kosten.
Dein Sechstel des Autowertes wird dann als Kosten eingebucht.
Und spätestens dann wird es interessant für dich, aber auch für das Finanzamt.

Denn stell dir einmal vor…
Du könntest die komplette Ausgabe buchen, anstatt nur die periodengerechte Abschreibung.

Spielen wir das einmal durch, okay?
Du bemerkst am Jahresende, dass dein Betrieb einen größeren Gewinn gemacht hat.
Und jetzt hast du vielleicht keine Lust darauf, Steuern zu bezahlen.

Dein Motto lautet also Steuer sparen.
Kein Problem, schnell noch ein teures Auto gekauft – welches nur ein Jahr gefahren wird.

Und das heißt dann für dich…
Es werden die kompletten Anschaffungskosten reingebucht und der Gewinn wird gegen Null gefahren.
Letztlich bezahlst du weniger oder vielleicht gar keine Steuern mehr.

Aber das Geld hast du das ganze Jahr über, trotzdem über den Umsatz eingenommen.
Der Gewinn wird somit lediglich zu einer Zahl, welche du an das Finanzamt meldest und worauf du eigentlich Steuern zahlst.

Kein Gewinn – keine Steuern.
In unserem Beispiel meldest du keinen Gewinn und bezahlst somit keine Steuern.
Somit hat der Staat dir vom Steuergeld ein Auto geschenkt.
Geile Idee, oder?

Eben aus diesem Grund kannst du nicht selbst bestimmen, wie lange man bestimmte Anschaffungsgüter abschreibt.
Dafür gibt es AFA Tabellen.
Diese regeln ganz genau, wie lange ein bestimmtes Wirtschaftsgut (nach Kategorie) abgeschrieben werden darf bzw. muss.

Somit haben die Abschreibungen einen steuerlichen Grund.
Aber da geht noch mehr.

Abschreibungen als Kosten zur Kalkulation

Jetzt wird’s spannend…
Denn diese Abschreibungen nennt man kalkulatorisch und diese interessieren beim Finanzamt Niemanden.

Aber dich sollten sie vielmehr interessieren.
Ich bleibe einmal beim Beispiel mit dem Auto.
Angenommen du gründest deinen Betrieb und schaffst dir ein Auto im Wert von 20.000 Euro an.

Und nehmen wir weiter an, du bist Handwerker und nutzt das Teil – um deine Materialien zur Baustelle zu fahren.
Es handelt sich somit, um einen rein betrieblich genutzten Wagen.

PS..
Du könntest natürlich auch eine Bürodienstleistung oder Beraterjob anbieten und den Wagen nutzen, um zum Kunden zu kommen.
Wichtig ist nur, der rein betriebliche Verwendungszweck der Karre.

Überleg mal…
Ohne, dass es Abschreibungen gäbe – hättest du Kosten in Höhe von 20.000 Euro für das Auto.
Dein erster Kunde klingelt und will ein Angebot haben.
Und du willst natürlich Gewinn mit deinem Unternehmen machen.
Also rechnest du alle Kosten zusammen und addierst Summe „x“, als Gewinn oben drauf.

Wenn du dann deinem Kunden das Angebot machst, sind die kompletten Anschaffungskosten für das Fahrzeug im Preis enthalten.
Angenommen du bietest wirklich die Büroleistung, als Berater oder Ähnliches, an.
Dann liegt deine Beratungsstunde bei mindestens 20.000 Euro + Summe „x“.

Wäre auch cool, oder?
Denn dein Kunde würde dir dann ebenfalls dein Auto schon in der ersten Beratungsstunde zahlen.
Aber dies wird in der Praxis sicherlich nicht klappen.
Schließlich musst du die tatsächlichen Kosten ebenfalls auf das Angebot verteilen.

Man spricht von kalkulatorischen Abschreibungen, weil man die Wertminderung im Preis mit erfasst.
Angenommen du müsstest 200 Kilometer zum Kunden fahren.
Also nimmst du wieder die Kilometerkosten des Fahrzeuges und inkludierst diese in dein Angebot mit ein.

Wichtig ist nur…
Diese kalkulatorischen Abschreibungen sind reine Preiskosten.
Die Wertminderung wird nur im Angebotspreis- für dich und deinen Kunden – hinzugerechnet.
Das Finanzamt ist außen vor.
Somit bekommt es selbstverständlich über deine abgegebenen Angebote keine Meldung.

Wie sieht das Ganze dann in der Praxis aus?
Letztlich interessieren deinem Kunden die Anschaffungskosten und Abschreibungen nicht.
Also stehen diese natürlich auch nicht auf dem Angebotspreis, welchen der Kunde erhält.

Ganz logisch, oder?
Denn stell dir mal vor – Du würdest dir einen Handwerker nach Hause bestellen und im Kostenvoranschlag würden Abschreibungen aufs KFZ stehen.
Dann würdest du ihn fragen, wieso du sein Auto bezahlst – oder?

Also gibst du stattdessen einen Preis von „x“ ab und in diesem hast du vorher, die Abschreibungen einbezogen.

Als Grundlage könntest du die periodengerechte Nutzungsdauer heranziehen.
Dies wäre ein Sechstel von 20.000 Euro.
Und das würden dann rund 3.333 Euro im Jahr sein.

Angenommen du fährst 20.000 Kilometer pro Jahr mit dem Auto.
Dann würden 3333/20.000=0,1667 Euro ergeben.
Diese 17 Cent würdest du einfach, mitsamt Spritkosten, anteilige Versicherungskosten, deinem kalkulatorischen Lohn usw. auf den Preis draufschlagen.

Nochmal…
Wie du die kalkulatorischen Abschreibungen bestimmst und was du draufhaust – ist in der Praxis dir überlassen.
Der Kunde sollte den Preis allerdings bezahlen wollen – ansonsten hast du nichts gekonnt.

Aber letztlich muss der Angebotspreis alle deine Kosten decken.
Dazu zählen auch die anteiligen Anschaffungskosten.
Und der Angebotspreis muss eine Gewinnspanne haben.

Abschreibungen als Finanzierungsfaktor

Wenn du immer fleißig deinen Angebotspreis durchgeboxt hast, hat der Kunde – am Ende der sechs Jahre – dein Auto bezahlt.
Das ist auch gut so und dafür sind die kalkulatorischen Abschreibungen auch gedacht.

Denn dadurch hast du deine Kosten gedeckt und gleichzeitig über den Umsatz die Anschaffungskosten wiederbekommen.
Somit werden die Abschreibungen zum Finanzierungsfaktor, für ein neues vergleichbares Auto.

Zusammenfassung:

  • Abschreibungen sind Wertminderungen der eingesetzten Wirtschaftsgüter
  • Diese Wertminderung dient einer steuerlichen und kostenrechnerischen Erfassung.
  • Bei der steuerlichen Erfassung gibt es klare Richtlinien und AFA Tabellen vom Finanzamt
  • Die kalkulatorischen Abschreibungen dienen dazu, dass die tatsächlichen Kosten der Anschaffung im Angebotspreis enthalten sind.

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