Weltrechtsprinzip
Das Weltrechtsprinzip bzw. auch als Universalprinzip oder Weltrechtsgrundsatz bezeichnet – ist eine Verfahrensweise, wonach Straftaten – welche nicht im Inland anfallen oder keinen direkten Bezug zum Inland haben, dennoch nach nationalem Strafrecht behandelt werden dürfen bzw. müssen. Dies sind beispielsweise Menschenhandel oder der Angriff auf den Luftraum, den Seeverkehr, das Drucken von Falschgeld oder Straftaten gegen das Völkerrecht.