Wieso heißt es Grundrechte: Wortherkunft, Ursprung & Bedeutung
Die Grundrechte stehen im Grundgesetz und sind die Verfassung Deutschlands. Unter bestimmten Voraussetzungen sind fast alle Grundrechte einschränkbar. Ihren Namen haben die Grundrechte durch verschiedene Faktoren in der Vergangenheit erhalten, wie beispielsweise das Recht auf Grund und Boden.
Inhalt
Was sind die Grundrechte
Die Grundrechte stehen im Grundgesetz an erster Stelle. In ihnen sind Freiheits- und Gleichheitsrechte festgehalten, die jeder Mensch in Deutschland genießt. Werden diese Grundrechte verletzt, sind sie einklagbar. Das heißt, dass auch der Staat sich nicht über die Grundrechte stellen darf.
Die Grundrechte entsprechen einer Verfassung. Das bedeutet, dass sie quasi die Säulen sind, auf denen der deutsche Staat erbaut wurde. Ihnen zugrunde liegt die Annahme, dass jeder Mensch mit Geburt bestimmte Rechte hat, die auch der Staat nicht verletzen darf.
Die Grundrechte traten am 23. Mai 1949 in Deutschland in Kraft. Zuvor gar es bereits 1848 die sogenannten „Grundrechte des deutschen Volkes“, welche die Frankfurter Nationalversammlung verabschiedete. Sie unterschieden sich noch in Teilen von den Grundrechten, wie wir sie heute kennen. 1851 wurden sie jedoch durch den Bundesreaktionsbeschluss für rechtswidrig erklärt, um die Pressefreiheit und das demokratische Wahlrecht abzuschaffen.
Die Weimarer Reichsverfassung, die 1919 verabschiedet wurde, enthielt ebenfalls Grundrechte, die den Bürger vor unbegrenztem Eingreifen durch den Staat schützten.
Sind Grundrechte einschränkbar
Ja, der Staat kann die Grundrechte einschränken. Das ist beispielsweise bei Inhaftierten so. Im Gefängnis kann niemand sein Recht auf Freiheit wahrnehmen. In diesem Fall gibt es aber einen Grund für die Einschränkung: Die Person hat zuvor ein Gesetz gebrochen und dafür eine Freiheitsstrafe bekommen. Grundrechte können also durch andere Gesetze eingeschränkt werden.
So verhält es sich auch bei den meisten anderen Grundrechten. Deine Meinungsfreiheit geht nur so weit, wie sie einen anderen Menschen nicht beleidigt. Dein Versammlungsrecht in geschlossenen Räumen darfst du nur „friedlich und ohne Waffen“, so steht es direkt im Grundgesetz, ausüben.
Einzig die Menschenwürde ist niemals, auch nicht im Fall eines Verbrechens, einschränkbar.
Wieso heißt das Grundgesetz mit seinen Grundrechten nicht „Verfassung“
Als das Grundgesetz in Kraft trat, war Deutschland geteilt. Das Grundgesetz und die darin enthaltenen Grundrechte sollten für die Übergangszeit gelten, bis das Land wieder vereint wäre. Daher begann das Grundgesetz bis zur Wiedervereinigung auch mit der Aufforderung, Deutschland wieder zusammenzuführen.
Nur eine Woche nachdem in Westdeutschland das Grundgesetz verabschiedet wurde, folgte ein Verfassungsentwurf in der DDR. Diese war dem Grundgesetz ähnlich, enthielt aber auch die Pflicht eines jeden Bürgers, sein Land mitzugestalten.
Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands dauerte es länger als gedacht. 1989 galt das Grundgesetz dann für ganz Deutschland. Seinen eigentlich nur vorläufigen Namen behielt es dennoch.
Ursprung des Begriffs „Grundrechte“
Die Herkunft der „Grundrechte“ ist nicht eindeutig geklärt. Gut möglich ist ein Zusammenspiel der folgenden Faktoren:
Die Bedeutung des Wortes „Grund“
Der „Grund und Boden“ ist Bestandteil jedes Grundstücks. Bis heute sagen viele Menschen gelegentlich, dass auf ihrem Grund und Boden auch ihre Regeln gelten. Übertragen auf die Grundrechte bedeutet das, dass auf dem Grund und Boden Deutschlands ebendiese Regeln gelten.
Jacob Venedey
Jacob Venedey, ein deutscher Politiker des 19. Jahrhunderts, prägte den Begriff der Grundrechte. Ihm verdanken die „Grundrechte des deutschen Volkes“ von 1848 ihren Namen. Es ist denkbar, dass in Anlehnung auf diese Bezeichnung auch die späteren Grundrechte benannt wurden.
Ähnliche Begriffe in anderen Ländern
Etwa 100 Jahre vor Jacob Venedey bahnte sich bereits an, dass der Begriff „Grundrechte“ häufiger in der Politik verwendet werden würde. Nahezu zeitgleich gewannen nämlich in Frankreich und England die Bezeichnungen „droit fondamental“ und „fundamental right“ an Bedeutung. Eine wörtliche Übersetzung dieser Bezeichnungen ins Deutsche als „Grundrechte“ kam 1792 zum ersten Mal vor.