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Landesnaturschutzgesetz


Ein Landesnaturschutzgesetz ist in Deutschland das Naturschutzgesetz eines Bundeslandes. Im Föderalismus konnte der Bund bis 2006 lediglich Rahmenrichtlinien für den Naturschutz und die Landschaftspflege der Länder erlassen. Die Föderalismusreform von 2006 übertrug mehr Kompetenzen an den Bund zurück. Und das Bundesnaturschutzgesetz, welches seit 1976 besteht, wurde am 1 September 2006 neu geregelt. In den jeweiligen Bundesländern sind die Landesnaturschutzgesetze recht ähnlich, weisen jedoch Unterschiede auf – da unterschiedliche Prioritäten wirken oder unterschiedliche Landschaftsformen und Biotope geschützt werden müssen, wodurch die Maßnahmen ebenfalls unterschiedlich ausfallen.


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