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Staatsgewalt


Die Staatsgewalt bzw. Staatsmacht ist eins der drei Elemente, die laut der Drei-Elemente-Theorie alle vorliegen müssen, um einen Staat zu bilden: Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt. Das Staatsgebiet ist dabei ein natürlich entstandenes Gebiet, auf dem das Staatsvolk lebt und die Staatsgewalt ausgeübt wird. Das Staatsvolk sind die Einwohner des Staatsgebiets, über die die Staatsgewalt ausgeübt wird. Die Staatsgewalt ist die Regierungsmacht, die im Staatsgebiet über das Staatsvolk ausgeübt wird. Anders ausgedrückt, ist die Staatsgewalt das Monopol der staatlichen Regierung, Gesetze zu erlassen und durchzusetzen.


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