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Verleumdung vs. Üble Nachrede: 3 Unterschiede, Fragen & Antworten


Unterschied Verleumdung Üble Nachrede

Verleumdung und Üble Nachrede sind Ehrverletzungen und Teile der Beleidigungsdelikte. Es handelt sich um Antragsdelikte, die sich stark ähneln, im Strafmaß und der Häufigkeit der Anzeigen aber leicht unterscheiden. Außerdem spielt das Wissen über den Wahrheitsgehalt der diffamierenden Äußerung eine Rolle bei der Einordnung.

Was sind Verleumdung und Üble Nachrede

Verleumdung und Üble Nachrede sind Beleidigungsdelikte. Zusätzlich existiert noch ein drittes Delikt aus dieser Gruppe: die Beleidigung. Sie stehen im Strafgesetzbuch an drei aufeinanderfolgenden Stellen: die Beleidigung in §185, die Üble Nachrede in § 186 und die Verleumdung in § 187.

Wie lange kann man eine Verleumdung anzeigen

Damit die Anzeige verfolgt wird, muss man sie innerhalb von drei Monaten zur Anzeige bringen. Die Zeit läuft ab Kenntnis über die Verleumdung. Theoretisch kann man dadurch auch lange zurückliegende Delikte verfolgen lassen, sofern man erst sehr spät von ihnen erfahren hat.

Anschließend kann die Verleumdung bis zu fünf Jahre durch Ermittlungen der Polizei und die Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

Wie stellt man eine Anzeige wegen Verleumdung

Eine Anzeige wegen Verleumdung kann man direkt bei der Polizei oder online stellen. Damit die Tat verfolgt wird, muss man zusätzlich eine Erklärung abgeben. Darin gibt man an, dass die strafrechtliche Verfolgung gewünscht ist. Ist der Geschädigte noch minderjährig, muss diese Erklärung durch gesetzliche Vertreter (etwa Eltern) unterschrieben werden. Selbiges gilt, wenn der Geschädigte aus anderen Gründen nur eingeschränkt geschäftsfähig ist.

Was versteht man unter Diffamierung

Eine Diffamierung ist eine Äußerung, die den anderen herabsetzt oder seinen Ruf schädigt. Sie selbst stellt kein Beleidigungsdelikt dar, kann aber Teil einer Beleidigung, Üblen Nachrede oder Verleumdung sein.

Kann man eine Anzeige wegen Verleumdung zurückziehen

Eine Anzeige wegen Verleumdung kann man nicht zurückziehen. Sobald der Staat aktiv geworden ist, liegt der Verlauf der Ermittlungen nicht mehr in der Hand des Antragsstellers.

Hier wird der Unterschied zwischen „Strafantrag“ und „Strafanzeige“ wichtig. Einen Strafantrag kann man noch zurückziehen. Hat man die Erklärung, dass man eine Verfolgung der Tat wünscht, abgegeben, ist die Anzeige gestellt. Ab jetzt ist ein Zurückziehen unmöglich.

Was versteht man unter Rufmord

Rufmord bezeichnet das Aufstellen von Behauptungen über eine Person, obwohl man weiß, dass diese nicht stimmen. Die Behauptungen schädigen den Ruf der Person stark. Der Rufmord selbst ist keine Straftat, kann aber verfolgt werden, wenn er auf eines der Beleidigungsdelikte passt.

Unterschiede zwischen Verleumdung und Üble Nachrede

Verleumdung und Üble Nachrede verbindet, dass sie gegenüber Dritten geäußert wird. Man spricht schlecht über eine Person. Bei der Beleidigung spricht man hingegen direkt die geschädigte Person an.
Insgesamt unterscheiden sich Üble Nachrede und Verleumdung in drei Bereichen.

Wissen über den Wahrheitsgehalt der Behauptung

Verleumdung und Üble Nachrede unterscheidet, ob der Täter weiß, worüber er spricht. Verbreitet er bewusst Lügen über eine Person, handelt es sich um eine Verleumdung. Üble Nachrede ist es, wenn der Täter davon überzeugt ist, dass seine Aussagen der Wahrheit entsprechen.

So ist es beispielsweise beim Hörensagen. Man unterhält sich etwa mit Kollegen über einen nicht anwesenden Mitarbeiter und dabei fallen diffamierende Äußerungen von einer Person. Diese Äußerungen erzählt man nun im Glauben, die Wahrheit zu sagen, weiter. Tatsächlich könnte man schon in diesem Moment eine Üble Nachrede begehen. Unerheblich ist dabei, ob es sich tatsächlich um die Wahrheit handelt.

Die Person, die die diffamierenden Äußerungen in der Gruppe getätigt hat, begeht hingegen sogar Verleumdung. Tätigte er die Äußerungen, obwohl er wusste, dass sie gelogen waren, ist das der Fall.

Die Tatbestände sind schwer voneinander abzugrenzen. Täter behaupten häufig, davon ausgegangen zu sein, dass sie die Wahrheit verbreitet haben. Es kommt daher genau darauf an, was der Täter gesagt hat und wie sich seine Aussagen beweisen lassen.
Oft kommt es vor, dass das Gericht beide Tatbestände als erfüllt ansieht. Das nennt man eine „Idealkonkurrenz“ oder „Tateinheit“.

Strafmaß

Da Üble Nachrede die mildere Form der beiden Delikte darstellt, wird sie auch schwächer bestraft. Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Bei besonders schweren Fällen kann diese auf bis zu zwei Jahre erhöht werden. Alternativ werden Geldstrafen verhängt.

Die Verleumdung führt laut Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. In schweren Fällen werden Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt. Auch hier sind alternativ Geldstrafen möglich.

Besonders schwer wiegen Üble Nachrede und Verleumdung, wenn die falschen Tatsachen nicht nur mündlich verbreitet werden. Plakate mit diffamierenden Inhalten erfüllen beispielsweise den Tatbestand der schweren, Üblen Nachrede oder Verleumdung. Ähnlich sieht es aus, wenn die diffamierende Äußerung während einer Versammlung im Beisein vieler Person fällt. Im Zeitalter des Internets kann auch eine schriftliche Äußerung in einem öffentlichen Forum als besonders schwer wiegen.

Häufigkeit

Üble Nachrede und Verleumdung stellen nur einen kleinen Anteil der Straftaten, die jährlich in Deutschland begangen werden. Insgesamt werden etwas mehr Anzeigen wegen Übler Nachrede gestellt.

2021 waren es 505 Anzeigen wegen Übler Nachrede. Die Verleumdung kam auf 478 Anzeigen. Verurteilt wurden bei der Üblen Nachrede 314, während es bei der Verleumdung 276 Personen waren.

Bei beiden Taten überwiegt die Geldstrafe. Lediglich 8 Täter, denen Üble Nachrede nachgewiesen wurde, erhielten eine Freiheitsstrafe. Bei der Verleumdung waren es 9.

Bei den Verurteilungen nach Jugendstrafrecht überwiegt hingegen die Verleumdung deutlich. 2021 kam es nur zu 4 Verurteilungen nach Jugendstrafrecht wegen Übler Nachrede. 15 waren es unter denselben Bedingungen bei der Verleumdung.


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