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Verwaltungsakt


Ein Verwaltungsakt ist jede (in der Regel schriftliche) Entscheidung einer Behörde, durch die Rechte begründet, entzogen oder ausgestaltet werden. Im Volksmund wird ein Verwaltungsakt auch „Bescheid“ genannt. Der Verwaltungsakt ist das Grundwerkzeug der Staatsverwaltung und stellt eine hoheitliche Maßnahme dar, bei der im Einzelfall eine Regelung mit Außenwirkung getroffen wird. Ein Verwaltungsakt wird auch Rechtsakt genannt.

Einzelfall bedeutet, es ist ein klarer Empfänger definiert. Außenwirkung bedeutet, dass der Empfänger kein Teil der Verwaltung selbst ist. Dem Verwaltungsakt geht die Einzelfallprüfung voraus, bei der der genaue Sachverhalt anhand der einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen geprüft und die entsprechende Rechtsfolge ermittelt wird. Die Rechtsfolge ist das, was in dem Bescheid als Entscheidung steht.

Eine besondere Eigenschaft des Verwaltungsakts ist seine Zustellung: Ein Brief wird geschickt, ein Verwaltungsakt zugestellt. Das bedeutet, dass die Behörde am Ende beweisen kann, dass der Verwaltungsakt auch beim Empfänger angekommen ist. Alternativ kann ein Verwaltungsakt auch öffentlich zugestellt werden, zum Beispiel durch Aushang oder in Zeitungen, wenn der Empfänger anders nicht zu erreichen ist.


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