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Was bedeutet Auge um Auge, Zahn um Zahn? Bedeutung, Herkunft und Verwendung


Der Spruch „Auge um Auge“ ist ein Zitat aus der Tora. Dabei handelt es sich um einen Teil eines Gesetzes, welches das Vorgehen bei Gewaltverbrechen regelt. Im Neuen Testament findet sich eine Anpassung dieser Redewendung auf die damaligen Umstände der Menschen.

Bedeutung der Redewendung

Die Redewendung „Auge um Auge“ ist Teil eines Rechtssatzes. Sie besagt, dass ein entstandener Schaden in gleichem Maße zurückgezahlt werden soll. In gewisser Weise wird dadurch Rache erlaubt. Der, dem Schaden entstanden ist, soll dem Verursachen diesen Schaden ebenfalls antun, um die Schuld zu begleichen.

Die vollständige Redewendung lautet „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Heute wird sie kaum noch in ihrer ursprünglichen Bedeutung verwendet. Viel mehr nutzen die meisten Menschen das Sprichwort ironisch oder vollständig negativ ausgelegt. In letzterem Fall geht es vor allem um den Aspekt der Rache. Diese geht häufig weit über den erlittenen Schaden hinaus. Genau das sollte dieses Gesetz aber verhindern.

Ein Sprichwort mit ähnlicher Bedeutung ist „Gleiches mit Gleichem vergelten“. „Wie du mir, so ich dir“ passt ebenfalls, wobei dieses Sprichwort auch positiv genutzt werden kann.

Der eigentliche Wortlaut lautet „Auge für Auge“. So kennt man die Redewendung auch im Englischen als „Eye for an Eye“.

Ursprung

Die Redewendung stammt aus der Tora, genauer aus dem Sefer ha-Berit. Das Sefer ha-Berit ist eine Sammlung von Gesetzen, die für das Volk Israel gelten sollen. In der Bibel finden sich diese Gesetze im 2. Buch Mose.

Neben „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ werden an dieser Stelle noch weitere Verletzungen aufgezählt, für die ein Racheakt angemessen ist. So heißt es, dass ein Leben, Fuß, Brandmal sowie eine Hand und eine Wunde gleichermaßen heimgezahlt werden sollen.

Hinter dieser aus heutiger Sicht barbarischen Art der Bestrafung steckt der Versuch, die Blutrache zu illegalisieren. Die Blutrache war im Alten Orient eine weit verbreitete Art, einen Mord zu sühnen. Auch eine Ehrverletzung der Familie war Grund genug für eine Blutrache. Der Verursacher soll dabei, egal welches Verbrechen er begangen hat, getötet werden. Unfälle oder fahrlässige Tötungen zogen ebenfalls oftmals eine Blutrache nach sich. Mit dem Tod des Verursachers sollte die Fehde eigentlich enden. In Wirklichkeit sah es häufig anders aus, da die Familie für die Blutrache ebenfalls nach Rache sann. So zogen sich solche blutigen Streitigkeiten sogar über mehrere Generationen, wobei die Racheakte an Gewalt immer weiter zunahmen.

Damit das alles ein Ende finden konnte, legte man ein Gesetz fest. Für beispielsweise ein verlorenes Auge sei dem Täter auch nur ein Auge zu nehmen. Gleichzeitig sollte diese Regel die Gleichheit von Männern, Frauen, Armen und Reichen vor dem Gesetz sicherstellen.

Diese Strafe nennt man Spiegelstrafe. Die vorangegangene Tat spiegelt sich in der Strafe wider. Dazu gehören auch Strafen, die eine Wiederholung der Tat unmöglich machen wie das Handabhacken für Diebstahl.

Diesem Gedanken vorangegangen waren Gesetze, die Gewaltstraftaten unter freien Bürgern regelten. Um 1760 v. Chr. gab es die ersten festgelegten Regelungen dafür. Ein freier Bürger, der einen anderen freien Bürger verletzte, zahlte dafür auf die gleiche Weise. War das Opfer ein Sklave, gab es eine Geldstrafe. Bis 650 v. Chr. konnten sich freie Bürger auf diese Weise freikaufen. Zaleukos, ein Gesetzgeber aus Unteritalien, veränderte dieses Gesetz. Egal von welchem Stand der Täter war, er zahlte mit Blut für sein Verbrechen.

Die wörtliche Übersetzung „Hand für Hand“ kann auch etwas anderes bedeuten. Heute verstehen wir im Zusammenhang mit der Redewendung „Auge um Auge“, dass dem, der jemandem eine Hand abschlägt, auch eine Hand abgeschlagen wird. Es ist aber auch möglich, dass damit gemeint ist, etwas von der einen Hand in die andere zu geben. Das würde bedeuten, dass eine Geldzahlung als Wiedergutmachung ausreicht.

So könnte auch zu erklären sein, warum Schadensersatz in Form von Geld weiterhin eine Rolle spielte. In erster Linie ging es dem Gesetzgeber darum, ausufernde Racheakte zu verhindern. Dem Geschädigten sollte die Möglichkeit einer begrenzten, angebrachten Rache gegeben werden. Er konnte sich aber mit dem Täter auf eine Geldzahlung einigen und auf körperliche Rache verzichten.

Neues Testament

Im Matthäusevangelium greift Jesus in der Bergpredigt die Redewendung „Auge um Auge“ auf. Er rät seinen Zuhörern dabei, auf den Schadensersatz zu verzichten und dem Feind stattdessen mit Feindesliebe zu begegnen. Die Gewalttat soll nicht vor Gericht getragen und dort geregelt werden. Das Opfer soll sich lieber mit seinem Täter versöhnen.

Hintergrund dieser Umwandlung der Redewendung ist die römische Besetzung von Israel. Sie machte es gerade den Armen schwer, vor Gericht ihr Recht zu bekommen. Hätten sie trotzdem darauf bestanden, wären sie enttäuscht geworden, was möglicherweise wieder zu Selbstjustiz wie der Blutrache geführt hätte.

Damit es dazu nicht kommt, legt Jesus den Menschen nahe, die andere Wange hinzuhalten. Ziel ist wieder, unkontrollierte Racheakte zu verhindern. Die veränderte Situation durch die Römer macht dafür jedoch anderes Vorgehen nötig.


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