Der Vater ist der männliche Elternteil eines Lebewesens. Beim Menschen werden auch Verniedlichungen, wie Papa, Dad, Daddy oder Papi gebraucht. Innerhalb der menschlichen Familie treten verschiedene Vaterschaftsbeziehungen auf, welche immer zum Kind bestehen:
Der biologische Vater oder Erzeuger ist derjenige, welcher zusammen mit der Mutter das Kind gezeugt hat. Dies geschah üblicherweise im Rahmen der geschlechtlichen Fortpflanzung, welche in einer Befruchtung mündete und in die Schwangerschaft der Mutter überging.
Der rechtliche Vater ist Träger von Rechten und Pflichten am Kind. Dies ist normalerweise der biologische Vater. Allerdings kann diese Rechtsstellung abweichen, wenn der nicht leibliche Vater ein Kind adoptiert. Dann kann das Sorgerecht vom biologischen Vater an den rechtlichen Vater übergehen.
Der soziale Vater kann frei von Rechten und Pflichten und muss nicht Erzeuger des Kindes sein. Dennoch kann dieser sich, aus einem Akt der Liebe heraus, um das Kind kümmern. Dadurch wird dieser zum Bezugspunkt des Kindes und übernimmt stillschweigend die Aufgaben des Erzeugers und des rechtlichen Vaters. Rechte und Pflichte gegenüber dem Kind besitzt der soziale Vater allerdings niemals.
Je nach Vaterschaft ergeben sich demnach verschiedene Rechte und Pflichten. Im Modell der klassischen Kernfamilie übernimmt der Vater alle drei Rollen.
Ein Stiefvater besitzt keine biologische Vaterschaft, kann allerdings die Rolle des rechtlichen Vaters durch Adoption und des sozialen Vaters einnehmen.
Ein Pflegevater, welcher zeitweise ein Pflegekind aufnimmt, kann ebenfalls der rechtliche Vater werden, sobald das Kind adoptiert ist. Zuvor kann dieser nur die Rolle des sozialen Vaters übernehmen.
Der Unterschied zwischen Stiefvater und Pflegevater besteht hauptsächlich in der Rolle der Mutter zum Kind. Stiefvaterschaft ist dann gegeben, wenn der Mann ein nicht leibliches Kind aufzieht und mit der leiblichen Mutter des Kindes zusammenlebt. Bei der Pflegefamilie besitzen beide Elternteile keine biologische Elternschaft zum Kind. Außerdem sind Pflegekinder oft nur zeitlich begrenzt an ihre Pflegefamilien gebunden.
Väterschutz bzw. Vaterschutz ist eine gesetzliche Regelung zur Unterstützung der Väter, um die männlichen Erziehungsberechtigten mehr zu entlasten. Dazu hat sich Bundesfamilienministerin Anne Spiegel noch einmal deutlich dafür ausgesprochen, dass Väter künftig nach der Geburt eines Kindes eine bezahlte Väterzeit von zwei Wochen in Anspruch nehmen können. Im Koalitionsvertrag der […]
Über den Autor
Folge Sciodoo und bleibe stets auf dem Laufenden. Schließ dich uns an und abonniere unseren Instagram-Kanal ein. Wir stellen täglich neue Artikel für dich rein.