Skip to main content

Ablass


Der Ablass bzw. Indulgenz (lateinisch: indulgentia) ist ein Rechtsbegriff der römisch-katholischen Kirche. Es handelt sich dabei, um einen Erlass von zeitlichen Sündenstrafen – welche Gott für Sünden auferlegt. Hintergrund des Ablasses ist die Bußlehre der katholischen Kirche, welche zwischen Sündenschuld und Sündenstrafe unterscheidet. Die Sündenschuld wird durch den Ablass nicht vergeben. Aber durch den Ablass kann die Sündenstrafe reduziert oder ganz getilgt werden. Die Strafe für Sünde ist entweder ewig (Hölle) oder zeitlich begrenzt. Die Gewährung eines Ablasses betrifft lediglich die zeitlichen Sündenstrafen, welche entweder durch eine zeitlich festgesetzte Buße im Diesseits oder dem Verbringen im Fegefeuer (zeitlich begrenzt) im Jenseits getilgt werden. Um diese Strafe entweder herab- oder ganz auszusetzen, gibt es den Ablass. Dieser wird in einem Ablassbrief bescheinigt. Die Vollmacht, Ablass zu gewähren – obliegt dem Papst. Andere Kirchenoberhäupter, wie Bischöfe oder Kardinäle, besitzen eingeschränkte Ablassvollmachten.


Über den Autor

wissen
Folge Sciodoo und bleibe stets auf dem Laufenden. Schließ dich uns an und abonniere unseren Instagram-Kanal ein. Wir stellen täglich neue Artikel für dich rein.
Weiter zum Kanal>>>