Erlassjahr
Das Erlassjahr bzw. auch Halljahr, Jobeljahr, Jubeljahr oder Freijahr genannt – ist ein Gebot der Tora, wonach Gläubiger ihren Schuldnern alle 50 Jahre die Schulden erlassen sollen.
Das Erlassjahr bzw. auch Halljahr, Jobeljahr, Jubeljahr oder Freijahr genannt – ist ein Gebot der Tora, wonach Gläubiger ihren Schuldnern alle 50 Jahre die Schulden erlassen sollen.