Erlassjahr
Das Erlassjahr bzw. auch Halljahr, Jobeljahr, Jubeljahr oder Freijahr genannt – ist ein Gebot der Tora, wonach Gläubiger ihren Schuldnern alle 50 Jahre die Schulden erlassen sollen.
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Das Erlassjahr bzw. auch Halljahr, Jobeljahr, Jubeljahr oder Freijahr genannt – ist ein Gebot der Tora, wonach Gläubiger ihren Schuldnern alle 50 Jahre die Schulden erlassen sollen.