Skip to main content

Legislative


Die Legislative (lateinisch: legis = Beschließung) ist der gesetzgebende Teil der Staatsgewalt, also das Parlament. Sie steht in Staatsformen mit Gewaltenteilung der Judikative (richterliche) und Exekutive (ausführende) gegenüber. In den meisten Demokratien ist die Legislative (Parlament) zweigeteilt. So auch in Deutschland, wo die gesetzgebende Gewalt sich auf Bundesebene aus Bundestag und Bundesrat zusammensetzt. Die Mitglieder des Bundestages werden durch das Volk gewählt und die Mitglieder des Bundesrates sind Vertreter der einzelnen Bundesländer und werden ernannt.


Über den Autor

wissen
Folge Sciodoo und bleibe stets auf dem Laufenden. Schließ dich uns an und abonniere unseren Instagram-Kanal ein. Wir stellen täglich neue Artikel für dich rein.
Weiter zum Kanal>>>