Legislative
Die Legislative (lateinisch: legis = Beschließung) ist der gesetzgebende Teil der Staatsgewalt, also das Parlament. Sie steht in Staatsformen mit Gewaltenteilung der Judikative (richterliche) und Exekutive (ausführende) gegenüber. In den meisten Demokratien ist die Legislative (Parlament) zweigeteilt. So auch in Deutschland, wo die gesetzgebende Gewalt sich auf Bundesebene aus Bundestag und Bundesrat zusammensetzt. Die Mitglieder des Bundestages werden durch das Volk gewählt und die Mitglieder des Bundesrates sind Vertreter der einzelnen Bundesländer und werden ernannt.