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Staatsform


Die Staatsform beschreibt den inneren Aufbau und die Organisation eines Staates, sowie dessen Gewaltausübung. Man unterscheidet zwei grundlegende Staatsformen: die Monarchie (z.B. Königreich) und die Republik, bei der das Volk der Träger von Staatsgewalt ist. In mancher Literatur findet man eine Abgrenzung zur Diktatur, welche allerdings strittig ist – da diese Staaten sich selbst als Republiken bezeichnen und von ausländischen Staatsoberhäuptern, Regierungen und Medien ebenso bezeichnet werden.

Monarchien als Staatsform besitzen das Merkmal der Alleinherrschaft. Die Staatsgewalt, welche sich aus Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Gesetzausführung) und Judikative (Rechtsprechung) zusammensetzt, ist konzentriert auf eine Person oder kleinen Personenkreis. Dies kann je nach Monarchieform ein König, Kaiser, Präsident oder Diktator sein.

In einer Republik sind diese drei Staatsgewalten über verschiedene Personenkreise, Ämter oder Behörden aufgeteilt. So werden Gesetze im Parlament (Legislative) beschlossen und verabschiedet. Die Umsetzung dieser Gesetze erfolgt in der Regierung (z.B. Bundesregierung, Landesregierung), in Behörden, Ämtern (z.B. Finanzamt) oder anderen Vollzugsorganen (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) – welche zur Exekutive zusammengefasst werden. Die Rechtsprechung wird durch unabhängige Richter ausgeübt.

Alle drei Gewalten dienen dazu, jeden einzelnen Bürger vor einer Staatswillkür zu schützen und die Rechte jedes Einzelnen zu garantieren. Denn eine Regierung oder die Polizei als exekutive Organe können nur ausüben, was zuvor in der Legislative als Gesetz beschlossen wurde. Richter und andere Organe der Judikative müssen sich ebenfalls an diese Gesetze halten. Zugleich können nur Gesetze durch die Legislative verabschiedet werden, welche durch die Judikative geprüft worden sind.

Durch die Gewaltenteilung im Staat wird gewährleistet, dass die Bürgerrechte unabhängig voneinander betrachtet und berücksichtigt werden – was die Garantie zur Wahrung deutlich erhöht. In einer Monarchie, bei der jede Staatsgewalt von einer Stelle ausgeht, ist die Wahrung der Bürgerrechte so nicht möglich.


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