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UNESCO-Naturerbe


Das UNESCO-Naturerbe ist eine Sammlung an Programmen, aufgesetzt und unterhalten von der UNESCO, mit dem Ziel Naturlandschaften nachhaltig zu schützen. Zusammen mit dem UNESCO Weltkurerbe, welche kulturelle Errungenschaften der Menschheit zu schützen versucht, werden Richtlinie (Konventionen) aufgestellt – die den richtigen Umgang mit der Natur und der Kultur regeln sollen.

Die UNESCO ist eine Organisation der Vereinten Nationen und alle Mitgliedsstaaten unterstehen den Richtlinien, welche vereinbart worden sind. Die wichtigsten Konventionen und Übereinkünfte des Naturerbes sind:

  • Der Mensch und die Biosphäre (Man and the Biosphere, MAB), um Bioreservate zu schützen
  • UNESCO Global Geoparks, um Gebiete mit außerordentlicher geologischer Bedeutung zu schützen
  • Ramsar Konvention, um die Feuchtgebiete der Erde zu erhalten und dadurch die nachhaltige Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.
  • Washingtoner Artenschutzabkommen soll bedrohte Tier- und Pflanzenarten schützen und Regelungen aufstellen, welche den Erhalt der globalen Artenvielfalt sicherstellen.
  • Die Bonner Konvention schützt wildlebende Tiere, welche aufgrund ihrer Lebensweise zu Wanderungen neigen. So werden beispielsweise Wale oder Lachse auf ihren Wanderung geschützt.
  • Im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen verpflichten sich die beteiligten Staaten dazu, den Klimawandel einzudämmen, Klimaneutralität herzustellen und die Störung des Klimasystems zu verhindern.
  • Übereinkommen über die biologische Vielfalt soll Vielfalt im Artenreichtum, aber auch in Ökosystemen oder Ökozonen sicherstellen

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