Wahlrecht
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und die Möglichkeit, dass wahlberechtigte Bürger in einer Demokratie durch die Wahl einer politischen Partei oder einer Person, die Zusammensetzung des Parlaments und der Regierung bestimmen. Da in repräsentativen Demokratien lediglich Volksvertreter als Repräsentanten des Volkes regieren, wird durch die Wahl der Vertreter die Volkssouveränität gewahrt. Das bedeutet, dass die Macht und die Staatsgewalt weiterhin vom Volk ausgehen, da das Parlament eine durch das Volk gewählte und durch Mehrheit beschlossene Einheit darstellt.