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Titel


Der Titel ist der Inbegriff eines Rechtes bzw. mehrerer Rechte, welche dem Eigentümer (garantiert) oder dem Besitzer (übertragen) des Titels bestimmte Privilegien einräumen, welche mit dem Recht verbunden sind. Der Eigentümer des Titels wird als Titelträger bezeichnet. So sind Könige, Kaiser und andere Herrscher immer auch Titelträger und genießen gewisse Erbschafts- und Regierungsrechte, welche ihnen der Titel garantiert. Von diesem Rechtsbegriff abgleitet, ist der Titel auch ein Eigenname bzw. die Eigenbezeichnung für ein Werk, wie einen Film (Filmtitel), einem Buch (Buchtitel) oder einem Musikstück (Musiktitel).

Was bedeutet der Kaisertitel: Definition und Bedeutung

was bedeutet der kaisertitel

Kaiser ist die deutsche Bezeichnung eines Herrschertitels. Die Bezeichnung kommt vom mittelhochdeutschen „keisar“, „keyser“ oder auch „kayser“, geht aber auf den lateinischen Namen Caesar zurück. Was bedeutet der Kaisertitel: Definition und Bedeutung Das lateinische „Caesar“ wurde „kaisar“ ausgesprochen. Dabei handelt es sich um den Eigennamen des Gaius Iulius Caesar (100-44 […]


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