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Was bedeutet der Kaisertitel: Definition und Bedeutung


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Das Kaiser Wilhelm Monument in Hagen


Kaiser ist die deutsche Bezeichnung eines Herrschertitels. Die Bezeichnung kommt vom mittelhochdeutschen „keisar“, „keyser“ oder auch „kayser“, geht aber auf den lateinischen Namen Caesar zurück.

Was bedeutet der Kaisertitel: Definition und Bedeutung

Das lateinische „Caesar“ wurde „kaisar“ ausgesprochen. Dabei handelt es sich um den Eigennamen des Gaius Iulius Caesar (100-44 v. Chr.). Nach dessen Tod im Jahr 44 v. Chr. wurde aus seinem Eigennamen ein Herrschertitel. Seit Octavius, dem Nachfolger Caesars und späteren Augustus, war „Caesar“ Bestandteil der Titulatur des römischen Herrschers. Augustus hingegen war ein Ehrenname, der Octavius nach seiner Machtübernahme zugesprochen wurde und bedeutet Erhabener oder Heiliger.

Octavius (27 v. Chr. – 14 n. Chr.) war der Begründer des römischen Kaiserreichs und damit der erste römische Kaiser. Seine Titulatur nimmt Bezug auf seine Herkunft als (Adoptiv-) Sohn seines vergöttlichten Vorgängers: Imperator Caesar Divi Filius Augustus. Damit war die göttliche Herkunft des amtierenden Kaisers belegt und seine Herrschaft legitimiert.

Aus dem römischen „Caesar“ leitete sich in verschiedenen Sprachen ein Herrschertitel ab. In der deutschen Sprache entwickelte sich die Bezeichnung „Kaiser“, im Slawischen wurde daraus der „Zar“.

Das Wort „keisar“ ist eines der ältesten lateinischen Lehnwörter in der germanischen Sprache. In den romanischen Sprachen entwickelte sich der Herrschertitel, der im Deutschen mit Kaiser übersetzt wird, aus dem lateinischen „Imperator“.

„Imperator“ ist ein Titel, der ebenso wie „Caesar“ und „Augustus“ von den römischen Kaisern geführt wurde, beispielsweise auch von Vespasian: „Imperator Caesar Vespasianus Augustus“ (69-79 n. Chr.). Es ist ein militärischer Titel und kann mit „Feldherr“ übersetzt werden, bedeutet aber so viel wie Kaiser. Vom lateinischen „Imperator“ leitet sich im Italienischen der „Imperatore“ ab, im Spanischen der „Emperador“, im Französischen der„Empereur“ und im Englischen der „Emperor“. In allen europäischen Sprachen geht der Titel des Kaisers also auf die römisch-kaiserliche Titulatur zurück.

Der Kaisertitel in Europa

In Europa geht der kaiserliche Herrschertitel auf den Titel der römischen Kaiser zurück. Der römische Kaisertitel war nicht erblich. Ein Nachfolger musste Mitkaiser eines amtierenden Kaisers sein, damit die Thronfolge reibungslos gewährleistet war. Das römische Kaisertum war ein Ausnahmeamt, das eine große Machtfülle beinhaltete. Dem Kaiser wurde vom Senat alle Sonderkompetenzen übertragen.

Lange nach dem Niedergang des weströmischen Reiches um 480 n. Chr. gelang es im Jahr 800 Karl dem Großen das westliche Kaisertum zu erneuern. Als erster Herrscher des mittelalterlichen Frankenreiches wurde er vom Papst gekrönt und als Kaiser bestätigt. Auch die Herrscher des späteren Heiligen Römischen Reiches bezeichneten sich als Kaiser.

Schon in römischer Zeit war dem Kaisertitel ein sakraler, göttlicher Aspekt eigen. Im europäischen Mittelalter wurde das Kaisertum stark christlich interpretiert. Die Kaiser wurden als Beschützer des christlichen Glaubens und damit auch des Abendlandes betrachtet. Sie hatten lediglich eine „Ehrenhoheit“ über die lateinisch-christlichen Könige. Ein Kaiser hatte keine Macht über die Könige. Insofern war das mittelalterliche Kaisertum eher eine erhöhte oder gesteigerte Königsherrschaft.

Im Laufe der Jahrhunderte wurde der Kaisertitel in Europa allmählich mit dem Königstitel identisch. Er verlor seine sakralen und universalen Aspekte. Aus Kaisern wurden Könige, auch weltweit. Es gibt seit 1979 nur noch einen einzigen Herrscher, der als Kaiser bezeichnet wird und eine quasi göttliche Stellung innehat: der Tenno von Japan.

Welche Bedeutung hat der Titel eines Kaisers

Alle Kaiser des Römischen Reiches waren zugleich auch Oberpriester und trugen den Titel „Pontifex Maximus“. Sie waren Mittler zwischen den Göttern und den Menschen. Ein Kaiser hatte also nicht nur säkulare, weltliche, sondern auch sakrale, heilige Würden. Ein Kaiser fuhr nach seinem Tod in den Himmel zu den Göttern, dadurch wurde er selbst göttlich. Ein jeweiliger Nachfolger war immer der Sohn seines verstorbenen und nun göttlichen Vorgängers, entweder war er es biologisch oder er wurde es durch Adoption. Dadurch rückte ein Kaiser schon bei Amtsübernahme in die Nähe der Götter. Im Laufe der Zeit entwickelte sich aber im Zuge der Christianisierung unter Konstantin dem Großen (306-337) die Idee des Gottesgnadentums, des eines mit Gottes Gnaden gekrönten Kaisers.

Die byzantinischen, die nachfolgenden Kaiser des Heiligen Römischen Reichs und auch die russischen Zaren betrachteten sich mit dem römisch-katholischen Papst bzw. dem Patriarchen der russisch-orthodoxen Kirche gleichgestellt. Die Herrscher leiteten aufgrund der sakralen Krönungsriten für sich eine priesterliche Stellung ab. Dadurch kam es im 11. Jahrhundert zu schwerwiegenden Konflikten zwischen dem Papsttum und dem römisch-deutschen Kaisertum, zum sogenannten Investiturstreit. Dabei konnte sich das Papsttum durchsetzen und übernahm bis ins 14. Jahrhundert selbst das Kaisertum, das heißt den universalen Macht- und Führungsanspruch. Anders als im Westen konnten die Zaren und Kaiser im Osten stets ihre Vormachtstellung vor den Patriarchen der orthodoxen Kirchen sicherstellen.

Welche Hierarchieebene nimmt ein Kaiser ein

Das Gottesgnadentum entwickelte sich mit der Christianisierung des Römischen Reiches unter Konstantin dem Großen und Theodosius .I (379-394). Der Kaiserkult wich der Idee des Gottesgnadentums. Aus dem vergöttlichten Kaiser („Divus“) wurde ein christlicher Herrscher „von Gottes Gnaden“ („Dei gratia“). Dahinter verbirgt sich die Vorstellung, der Kaiser stehe Gott besonders nah. Dieses Nahverhältnis zu Gott garantiert, so die Idee, das Wohlergehen des Kaiserreichs.

Als der Karolinger Pippin der Jüngere (714-768) den fränkischen Thron bestieg, benötigte er eine Legitimation seiner Herrschaft, denn er setzte seinen merowingischen Vorgänger ab und erzwang einen Dynastiewechsel. Die Merowinger übertrugen ihren Herrschaftsanspruch auf die leiblichen Nachkommen auf der Grundlage des sogenannten Geblütsrechts. Pippin hingegen erlangte die Zustimmung des Papstes und ließ sich im Jahr 751 zum König salben. Er wählte bewusst eine sakrale Krönungszeremonie, die auf die biblischen Könige Israels zurückging. Der Akt der Königserhebung erfolgte somit durch Gottes Gnaden. Die Formulierung „Dei gratia“ fand sich von nun an in den Königsurkunden.

Pippins Sohn, Karl der Große, führte diese Tradition der Salbung, das heißt der durch Gottes Gnade verliehenen Herrschaft fort. Im Jahr 800 ließ er sich, legitimiert durch Gott, zum Kaiser krönen. Eine seiner Titulaturen lautete „a deo coronatus imperator“ („von Gott gekrönter Kaiser“). Otto I. griff im Jahr seiner Thronbesteigung 936 auf die fränkische „Dei gratia“-Formel zurück und fügte sie in das ostfränkische Königssiegel ein. Ebenso verwies auch die Reichskrone des Heiligen Römischen Reiches aus dem Jahr 1000 auf das Gottesgnadentum mit dem Satz „Per me reges regnant“ („Durch mich regieren die Könige“). Über dem Herrscher gab es also nur noch Gott. Gott regierte durch den Herrscher. Nicht der Mensch war göttlich, sondern das Amt des Herrschers.

Mit der Krönung wurde der Amtsinhaber zu einem göttlichen „Gefäß“. Durch ihn regierte Gott oder umgekehrt: Alle seine Entscheidungen waren göttlich legitimiert.

Ein Kaiser ist der Herrscher über ein Großreich, beispielsweise über das Heilige Römische Reich. Die Könige sind rangniedriger, herrschen aber über ihre eigenen, souveränen Reiche. Das Heilige Römische Reich war die Gesamtheit der Gebiete der römisch-deutschen Herrscher. Ihr Herrschaftsanspruch wurde vererbt, der des Kaisers wurde vergeben. Der Kaiser wurde aus der Reihe der Herrscher innerhalb des Reiches gewählt und vom Papst gesalbt. Meist wurde der einflussreichste König Kaiser. Seine vorrangige Aufgabe war es, für den Schutz und die Wohlfahrt des gesamten Großreiches zu sorgen. Der Kaiser hatte keine alleinige Staatsgewalt.

Wie ist ein Staat unter einem Kaiser organisiert

Die Hierarchie im europäischen Kaiserreich sah wie folgt aus. Ganz oben an der Spitze des Reiches stand der Kaiser. Unter ihm folgte der König, diesem der Großherzog, dann folgen der Landgraf und der Markgraf. Der unterste Herrschertitel war der eines Fürsten. Alle weiteren, niedrigeren Adelstitel beinhalteten keinen Herrschaftsanspruch. Die Adelstitel wurden vom Kaiser, also vom Reich vergeben und waren dadurch Reichstitel. Adelstitel, die von Königen oder anderen Adligen vergeben wurden, waren Landtitel. Hier eine Liste der bedeutendsten Adelstitel im deutschsprachigen Raum:

  • Kaiser: Der höchste Herrschertitel.
  • König: Ist zugleich Herrscher, Richter und Gesetzgeber in seinem Herrschaftsgebiet. Hatte die alleinige Staatsgewalt.
  • Großherzog: Steht im Rang zwischen König und Herzog
  • Kurfürsten: Sind die im höchsten Rang stehenden Fürsten. Im Mittelalter konnte ein Kurfürst auch König, Erzbischof oder Landgraf sein. Nur sie konnten den Kaiser wählen.
  • Herzog: Mit militärischen Aufgaben betrauter königlicher Amtsträger.
  • Landgraf: Ist den Herzögen gleichgestellt.
  • Pfalzgraf: Vertritt den Kaiser oder den König in seiner Pfalz.
  • Markgraf: Ist den Herzögen gleichgestellt. Gehört aber in manchen Landteilen zum niederen Adel.
  • Fürst: Verfügt über keine weitreichenden Herrscherrechte und zählt deswegen zum niederen Adel. Besitzt aber eigene Ländereien.
  • Freiherr und Baron: Zählen zum niedrigsten Rang des titulierten Adels.
  • Ritter: Sind untitulierte Adlige und zählen zum untersten Rang.

Der vollständige, sogenannte Große Titel eines Herrschers weist alle seine Titel mitsamt der jeweiligen Herrschaftsbereiche auf. Als Beispiel eines solchen „Großen Titels“ der des Kaisers von Österreich genannt: „Franz Joseph I., von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, Apostolischer König von Ungarn, König von Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien, König von Jerusalem etc., Erzherzog von Österreich, Großherzog von der Toskana und Krakau, Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steier, Kärnten, Krain und der Bukowina, Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara, gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska, Fürst von Trient und Brixen, Markgraf von Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc., Herr von Triest, von Cattaro und auf der Windischen Mark, Großwoiwode der Woiwodschaft Serbien etc. etc.“.

Gibt es unterschiedliche Kaiser in unterschiedlichen Kulturen

Es gab auch außerhalb Europas Kaisertümer. Es ist jedoch zu unterscheiden, ob es sich dabei um solche handelte, in die während des 19. Jahrhunderts im Zuge des europäischen Imperialismus und Kolonialismus die Idee des Kaisertums exportiert wurde. Im Gegensatz dazu gab es außereuropäische Länder, die ohne europäisches Zutun von Herrschern regiert wurden, deren Abstammung als göttlich betrachtet wurde. Zu den erstgenannten Ländern zählen:

  • das Kaiserreich Haiti (1804-1806 und 1849-1859)
  • das Kaiserreich Mexiko (1821-1823 und 1864-1867)
  • das Kaiserreich Brasilien
  • das Kaiserreich Britisch-Indien

Die Herrscher bedeutender Reiche außerhalb Europas wurden schon in der frühen Neuzeit als Kaiser bezeichnet. Diese Herrscher waren entweder „Weltherrscher“, göttlicher Abstammung oder hatten große Titel wie „König der Könige“. Diese außereuropäischen Kaisertümer waren:

  • das Kaiserreich China (der Herrscher war der „Sohn des Himmels“)
  • das Kaiserreich Japan (der Tenno verzichtete erst nach dem Zweiten Weltkrieg auf seine ihm zugesprochene Göttlichkeit)
  • das indische Mogulreich (der Herrscher war der Großmogul)
  • Persien (der Herrscher war der „Schah-in-Schah“)
  • das Kaiserreich Abessinien (der Herrscher war der „König der Könige“. Der letzte äthiopische Herrscher war Haile Selassie und wurde 1974 gestürzt)
  • das Osmanische Reich (der Herrscher war der „Sultan der Sultane“, der Khan der Khane“ oder der Großkönig „Padischah“)
  • das Kaiserreich Annam in Vietnam
  • das Kaiserreich Korea
  • das russische Kaiserreich (der Herrscher war der Zar)

Welche Kaiser Europas waren von Bedeutung

Neben römischen, römisch-deutschen und deutschen Kaisern regierten auch in Russland Zaren, die später vom europäischen Adel als Kaiser und somit im Rang als gleichwertig anerkannt wurden. Hier eine Liste bedeutender kaiserlicher Herrscher und Herrscherinnen in Europa:

  • der römische Kaiser Karl I. der Große regierte 768-814
  • der römische Kaiser Ludwig I. der Fromme regierte 814-840
  • der römisch-deutsche Kaiser Otto I. regierte 936-973
  • der römisch-deutsche Kaiser Heinrich IV. regierte 1053-1106
  • der römisch-deutsche Kaiser Friedrich I. Barbarossa regierte 1152-1190
  • der römisch-deutsche Kaiser Heinrich VII. regierte 1222-1235
  • der russische Zar Iwan III. der Große regierte 1462–1505
  • der römisch-deutsche Kaiser Karl V. regierte 1519-1558
  • der russische Zar Iwan IV. der Schreckliche regierte 1533–1584
  • der russische Kaiser Peter I. der Große regierte 1682–1725
  • der römisch-deutsche Kaiser Joseph II. regierte 1705-1711
  • die russische Kaiserin Katharina II. die Große regierte 1762–1796
  • der deutsche Kaiser Wilhelm I. regierte 1871-1888
  • der deutsche Kaiser Wilhelm II. regierte 1888-1918

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