Realakt
Ein Realakt liegt dann vor, wenn eine Behörde sofort etwas tut, was sie normalerweise nur anordnen würde und in die Rechte des Individuums eingreift. Ein klassisches Beispiel ist das folgende: Ein großer Findling droht, einen Hang hinabzurollen und der Besitzer des Grundstücks ist im Urlaub. Die Verwaltung verschafft sich Zugang zum Grundstück und sichert – selbst durch den eigenen Bauhof oder vertreten durch eine Firma – den Findling oder transportiert ihn ab. Damit wurde in das Eigentumsrecht des Grundstücksbesitzers eingegriffen, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen.
Ein Realakt ist nur dann zulässig, wenn ohne ihn eine Gefahrenlage nicht abzuwenden ist. Er stammt damit aus dem Recht der Gefahrenabwehr. Auch das Einschlagen einer Tür durch die Feuerwehr ist ein Realakt. Realakte sind von dem Betroffenen im Nachhinein zu bezahlen.