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Ehepartner


Ehepartner, Ehegatten (kurz: Gatte oder Gattin), Ehemann (kurz. Mann), Ehefrau (kurz: Frau), Gemahl oder Gemahlin sind Bezeichnungen für den jeweils männlichen und weiblichen Teil einer Ehe bzw. einer Partnerschaft, welche durch Heirat entsteht. Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten weisen auf die rechtlichen und weltlichen Folgen einer Ehe hin.

Allerdings weisen diese Begriffe auf nur ein Individuum der Ehe hin, wodurch sie sich vom Begriff der Eheleute abheben, welcher immer beide Partner einschließt. Vor der Heirat besitzen beide Eheleute diesen Status nicht und werden stattdessen als Braut, Bräutigam, Verlobte oder Verlobter bezeichnet.

Das Wort Ehegatten stammt vom Wort „Begattung“ ab. Dies ist ein anderes Wort für die geschlechtliche Fortpflanzung, welche nach christlicher Vorstellung erst durch die Eheschließung möglich wird.

Das Wort Gemahl stammt vom Wort „Vermählung“, welches dem althochdeutschen Wort hīrāt (heute: Heirat) entspricht. Vermählung trägt im Wortstamm „Mahl“, genauso wie die Wörter: Mahlzeit, Abendmahl, Festmahl – was auf einen Versorgungsanspruch hindeutet. Übersetzt bedeutet Vermählung auch Hausversorgung. Demnach ist der Gemahl bzw. die Gemahlin eine Person, welche vermählt wurde bzw. geheiratet hat und dadurch die Hausgemeinschaft (Ehe) versorgen muss.


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