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Kulturpass 2023/24: Was ist das, Wie kann man den Pass beantragen


kulturpass museum

Die Corona-Jahre sind noch nicht vorbei und die Gefahr der Pandemie ist längst nicht gebannt. Dennoch verläuft das allgemeine Leben zunehmend wieder in geregelten – und vor allem normalen – Bahnen. Immer wieder werden Entlastungspakete geschnürt, um weite Teile der Bevölkerung zu unterstützen. Bislang ausgenommen waren davon bislang die Jugendlichen, die von kaum einer Maßnahme profitiert haben. Das ist besonders bitter, da es sich bei ihnen um jene Altersgruppe handelt, die durch Corona überdurchschnittlich stark belastet wurde. Abhilfe schaffen soll künftig der Kulturpass 2023 – der zugleich eine Förderung der Kunst- und Kulturbetriebe anstrebt.

Der Kulturpass 2024 – was ist das?

Was in anderen Ländern wie Frankreich oder Österreich seit vielen Jahren längst üblich ist, soll nun auch in Deutschland eingeführt werden – auch wenn es sich dabei zunächst noch um einen ersten Versuch handelt, um die Akzeptanz der Idee in der Bevölkerung auszuloten: Der sogenannte Kulturpass wird im Jahr 2023 an den Start gehen. Sein Ziel besteht darin, der Gesellschaft einen verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur zu gewähren. Denn daran gab es in den Corona-Jahren einen erheblichen Mangel. So konnten Konzerte nicht stattfinden, Museen und Kinos blieben für lange Zeit geschlossen.

Vor allem Jugendlichen wird auf diese Weise ein Ausgleich zu den Entlastungspaketen geboten, von denen sie zumeist nicht oder nur in geringen Ausmaßen profitieren. Einigen von ihnen – an wen sich der Kulturpass genau richtet, ist an späterer Stelle zu erörtern – soll ein nutzbares Guthaben in Höhe von 200 Euro zukommen, das auf unterschiedliche Weise ausgegeben werden kann. Zu denken sei etwa an den Kauf von Konzerttickets oder von Büchern. Das Geldgeschenk ist somit weitgehend zweckgebunden, kann also nur im Bereich von Kunst und Kultur nach eigenen Wünschen investiert werden. Eine Maßnahme, um auch den kreativen Szenen zu helfen.

Allerdings sei einschränkend gesagt, dass die Idee zwar ebenso richtig wie wichtig ist. Dennoch hat die Bundesregierung bislang noch keine konkreten Angaben darüber erteilt, wie der Kulturpass genau genutzt werden kann. Bei den einführenden Erläuterungen, die von Claudia Roth als Staatsministerin für Kultur und Medien sowie von Christian Lindner als Bundeswirtschaftsminister vorgenommen wurden, fehlten immerhin einige Details. So gilt als eigentlicher Starttermin für die Verwendung des Guthabens auch nicht der Januar 2023, vielmehr wird erst das zweite Quartal des Jahres anvisiert. Dafür soll der Pass aber eine Gültigkeit von 24 Monaten besitzen, das Geld kann daher auch erst 2024 ausgegeben werden.

Wer kann den Kulturpass 2024 beantragen?

Bereits eingangs wurde erwähnt, dass sich der Kulturpass vor allem an junge Menschen richten soll. Sie gelten als die größten Verlierer der Corona-Krise, da die geschlossenen Schulen, Universitäten und Ausbildungsbetriebe einen erheblichen Rückschritt für ihre persönliche und fachliche Reife bedeutet haben. Da auch das gemeinsame Ausüben von sportlicher Betätigung und das Treffen mit Freunden in größeren Kreisen untersagt war, wurden viele Jugendliche mit einer für sie kaum zu bewältigenden Krise konfrontiert. Dass sie bei allen seither geschnürten Entlastungspaketen zumeist unerwähnt bleiben, kommt da noch erschwerend hinzu. Der Kulturpass soll hier Abhilfe schaffen.

Das Startguthaben von 200 Euro wird indes nicht allen Jugendlichen geschenkt. Vielmehr richtet es sich in einem ersten Schritt ausnahmslos an jene Bürger der deutschen Bundesrepublik, die im Jahre 2024 ihren 18. Geburtstag feiern. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes soll es sich dabei um etwa 750.000 Personen handeln. Andere Altersgruppen können dagegen zunächst nicht von den Privilegien des Kulturpasses profitieren. Da es sich gegenwärtig noch um einen Versuch handelt, ist jedoch für die weiteren Jahre eine Ausweitung der Zielgruppe nicht auszuschließen: Je stärker der Kulturpass genutzt wird, desto eher ist davon auszugehen, dass er alsbald auch durch die übrige Gesellschaft erworben werden kann.

Unklar ist bislang allerdings, wie die Berechtigten überhaupt an den Kulturpass 2024 kommen können. Denkbar ist hier einerseits eine Antragstellung. Bei ihr wäre allerdings anzuzweifeln, ob sich in der Flut aller Anfragen die gemachten Angaben korrekt überprüfen lassen. So ist zu befürchten, dass sich diverse Personen mit falschem Geburtsdatum anmelden, um so in den Genuss der 200 Euro zu gelangen. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass alle Jugendlichen, die im Jahre 2024 ihre Volljährigkeit feiern, durch die kommunalen Behörden im Geburtsregister ausfindig gemacht und angeschrieben werden. Hier wird die Bundesregierung also noch weitere Details nennen müssen, wie die Jugendlichen den Kulturpass erhalten.

Wie genau wird der Kulturpass genutzt?

So gut die grundsätzliche Idee auch klingen mag, den jungen Menschen einen Zugang zu Kunst und Kultur zu gewähren, so sehr mangelt es gegenwärtig an einem konkreten Vorgehen. Bereits die Antragstellung ist bislang nicht eindeutig festgelegt worden. Im Moment ist lediglich klar, dass sich die Jugendlichen auf einer Webseite registrieren sollen, die sowohl vom stationären Computer als auch über mobile Geräte wie Tablets und Smartphones geöffnet werden kann. Hier finden sie das zweckgebundene Guthaben, das sie nach Belieben verwenden dürfen – das sie aber nicht als Bargeld abheben oder auf ihr Bankkonto transferieren können.

Zugleich erhalten diverse Betriebe aus den Bereichen Kunst und Kultur die Möglichkeit, sich auf dieser Webseite anzumelden. Hier ist aktuell seitens der Bundesregierung allerdings die Einschränkung zu vernehmen, dass es sich dabei nicht um die prominenten Anbieter handeln soll. Vielmehr richtet sich der Zugang zu der Plattform eher an kleinere Museen, Konzertveranstalter und Verleger von Büchern. Die Webseite fungiert somit als Schnittstelle zwischen beiden Seiten, da auch die Kunst- und Kulturszene in den letzten Jahren erheblich unter der Corona-Pandemie zu leiden und starke finanzielle Einbußen zu verkraften hatte. Der Kulturpass soll daher den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden.

Im Ergebnis entsteht ein Portal, auf dem Künstler und Kulturschaffende ein Angebot offerieren können, zu dem die Jugendlichen einen exklusiven Zugang erhalten. Für alle dabei anfallenden Kosten dürfen sie das Startguthaben in Höhe von 200 Euro verwenden. Das weitere Vorgehen orientiert sich an jedem normalen Onlineshop: Die beim Anbieter eingehende Bestellung wird an den Käufer versandt, der Volljährige erhält etwa seine Bücher und Schallplatten auf dem Postwege, kann digitale Songs über einen Link herunterladen oder darf die Eintrittskarten für Konzerte und Museen einer Mail entnehmen und ausdrucken. Eine simple Idee also, die doch beiden Seiten helfen dürfte.

Welche Kunst- und Kulturbetriebe können teilnehmen?

Zu den bislang eher spärlichen Informationen rund um den Kulturpass 2024 gehört es leider, dass noch immer nicht eindeutig erkennbar ist, welche kommerziellen Anbieter aus den Bereichen Kunst und Kultur sich denn eigentlich auf der Webseite registrieren dürfen. Staatsministerin Claudia Roth hat die Auswahl zwar grob umrissen. Einerseits soll es sich dabei um Shops handeln. Bücher- und Plattenläden kämen hier also in Betracht. Ebenso wäre an Galerien oder an die auf bestimmte Nischen spezialisierten Fachgeschäfte wie etwa den Comic-Handel zu denken. Auch sie hatten aufgrund der beiden Lockdowns und den eingeschränkten Zugangsbedingungen erheblich unter der Corona-Pandemie zu leiden.

Andererseits richtet sich das Angebot an alle Kulturbetriebe, zu denen neben Theatern und Kinos vor allem die Museen, die Kabarettbühnen und die Veranstaltungsorte für die Konzerte aller musikalischen Genres gehören. Die bereits erwähnte Aussage bleibt indes bestehen: Bei jenen Anbietern aus Kunst und Kultur, die sich auf der Webseite anmelden möchten, darf es sich nicht um kommerzielle Ticketverkäufer handeln, die die Eintrittskarten im Vorfeld weitgehend günstig erwerben, um sie dann mit teils horrenden Aufschlägen zu veräußern. Der Profitgier einiger größerer Konzerne soll der Kulturpass ausdrücklich nicht dienen, vielmehr wird eine Entlastung von Jugendlichen und Kunstschaffenden angestrebt.

Auch dieses Vorhaben klingt gut – wenngleich abzuwarten bleibt, wie es sich letztlich in die Tat umsetzen lässt. Denn an diesem Punkt regt sich bereits erste Kritik, die vor allem von den Betreibern kleinerer Shops geäußert wird: Entwickelt sich das Portal letztlich nicht ohnehin zu einem Webshop für die bekannteren Anbieter, die mit ihrer aggressiven Preispolitik den umsatzschwachen Fachhandel aus dem Weg räumen? Steigert sich die Idee, die Bereiche Kunst und Kultur zu stärken, nicht doch wieder in einen hemmungslosen Kommerzrausch? Fragen, die bislang unbeantwortet geblieben sind und für die in den kommenden Monaten noch eine Lösung gefunden werden muss.

Welche weiteren Einschränkungen gelten für Anbieter?

Dennoch ist in diesem Punkt zumindest der gute Wille der Bundesregierung zu erkennen, die die Gefahren des Konsums durchaus wahrnimmt. Eine erste Maßnahme zur Vermeidung des Problems sieht sie darin, den Zugang zur Webseite nur solchen Anbietern zu erlauben, die aus der Region des Jugendlichen stammen, der sein Guthaben für Kunst und Kultur ausgeben möchte. Die Bevorzugung lokaler Shops und Einrichtungen könnte also bedeuten, dass ein junger Mensch aus Berlin vermehrt Angebote aus der Region Berlin/Brandenburg erhält und ihm somit ein Zugang zu Konzerten in West- oder Süddeutschland auf diesem Wege nicht eröffnet wird.

Ein Vorgehen, das Licht und Schatten aufweist – das durchaus aber dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes widersprechen dürfte. Ebenso dem darin geäußerten Gedanken der persönlichen Freiheit. Warum ein Jugendlicher das ihm zur Verfügung gestellte Geld nur in Kunst- und Kulturbetriebe seiner Region ausgeben darf, wurde bislang nicht eindeutig geklärt. Auch hier bleibt abzuwarten, wie das Konzept für den Kulturpass letztlich aussehen wird und welche Einschränkungen für Anbieter und Jugendliche dann gelten werden. Die Idee, zumindest die großen Shops und Händler, die weitgehend gesund durch die Corona-Jahre gekommen sind, nicht am Kulturpass teilnehmen zu lassen, ist allerdings ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Neben den Händlern ist zu fragen, welche Angebote zugelassen und welche untersagt werden sollen. Welche Güter zählen zur Kunst, welche sind der Kultur zuzuordnen – und worin ist reiner Kommerz zu sehen? Da werden schnell erste Schwierigkeiten in der Abgrenzung sichtbar, auf die seitens der Bundesregierung in den kommenden Wochen noch einzugehen sein wird. Bis dahin ist die Zweckbindung des Startguthabens ein netter Wunsch, doch leider auch ein Vorhaben ohne konkrete Definition. Zumal davon auszugehen ist, dass nicht jeder 18-Jährige ein Interesse an Kunst und Kultur pflegt – und manch einer das Geldgeschenk lieber in Eintrittskarten für das Fußballstadion investieren möchte.

Ab wann kann der Kulturpass in Anspruch genommen werden?

Wer an den Kulturpass 2024 denkt, geht vermutlich von einer Gültigkeit aus, die das gesamte Jahr und somit alle 365 Tage umfasst. Doch weit gefehlt. Wobei sich hier eine konkrete Aussage noch nicht treffen lässt, denn ab wann das Guthaben in Höhe von 200 Euro beantragt, bewilligt und sodann ausgegeben werden kann, ist aktuell noch offen. Berechtigte, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, können daher in aller Ruhe das weitere Vorgehen beobachten – und sind somit nicht gezwungen, eilig einen Antrag zu stellen oder sich auf einer Webseite zu registrieren.

Angestrebt wird seitens der Bundesregierung ein Starttermin, der im zweiten Quartal des Jahres 2023 liegt. Heißt, dass der Pass irgendwann zwischen Anfang April und Ende Juni seine Gültigkeit erlangt. Allerdings ist unbekannt, wie sich bis dahin die weitere Entwicklung gestaltet, wann also die Webseite für Kunstbetriebe und Jugendliche eröffnet wird, wann dort eine Registrierung möglich ist, wann und wie die Anträge durch die Berechtigten gestellt werden können – und ab welchem Tage das Startguthaben ausgegeben werden darf. Ein Umstand, der den Glanz dieser an sich recht guten und vor allem nützliche Idee doch ein wenig trübt und der bislang keine echte Vorfreude auf den Kulturpass aufkommen lässt.

Zumal die Frage im Raum steht, wie es anschließend weitergehen soll. Klar ist momentan nur, dass das Guthaben nicht bis Ablauf des Jahres 2024 ausgegeben werden muss. Vielmehr steht es den Jugendlichen zumindest auch über das gesamte Jahr 2024 zur Verfügung – eventuell sogar bis in die erste Hälfte des Jahres 2025 hinein. Doch was geschieht dann mit jenen Summen, die nicht in Anspruch genommen wurden? Wie ist mit kleinen Restbeträgen zu verfahren, die zu gering ausfallen, um davon noch ein Konzertticket oder ein Buch zu erwerben? Auch hier ist die Bundesregierung bislang eine Antwort schuldig geblieben.

Welche konkreten Ziele verfolgt der Kulturpass?

Allerdings wäre es falsch, die grundsätzliche Idee ausnahmslos auf den Umstand zu reduzieren, dass den Jugendlichen in einigen Monaten ein wenig Geld durch den Staatshaushalt zur Verfügung gestellt wird, das sie nach Belieben für Artikel und Events im Bereich von Kunst und Kultur investieren dürfen. Vielmehr geht es darum, jungen Menschen wieder ein Gefühl von Gemeinsamkeit zu vermitteln. Die in der Gruppe und mit Gleichgesinnten gesammelten Erlebnisse sollen einen kleinen Ausgleich darstellen für die Einsamkeit, der vor allem Kinder und Jugendliche in den Corona-Jahren schutzlos ausgesetzt waren.

Natürlich stellt sich dabei die Frage, warum der Pass dann ausnahmslos jenen Personen zukommen soll, die im Jahre 2024 ihren 18. Geburtstag feiern. Hier ließ die Bundesregierung in einer Presseerklärung aber bereits erkennen, dass sie heute schon an die Zukunft denkt – und durchaus gewillt ist, diesen kleinen Makel alsbald zu beheben. So könnte in den kommenden ein bis zwei Jahren die Gruppe der Zugangsberechtigten erweitert werden. Neben den 18-Jährigen wäre es dann die Altersstufe der 15- bis 17-Jährigen, die gleichfalls Zugang zum Kulturpass erhalten würde. Weitere Informationen zum künftigen Vorgehen sind in den nächsten Monaten zu erwarten. Hier bleibt abzuwarten, wie der erste Versuch der Einführung des Kulturpasses gelingt.

Denn grundsätzlich besteht das Ziel natürlich nicht darin, lediglich jungen Erwachsenen einen Zugang zu Kunst und Kultur zu gewähren – sondern insgesamt wieder eine Brücke zwischen den Kunstschaffenden, den Kulturbetrieben und der Gesellschaft zu errichten. Egal, ob die Menschen das im Pass gespeicherte Guthaben dann für Schallplatten und Bücher, für Besuche in Museen und Galerien oder für den Eintritt zu Konzerten und Festivals nutzen: Sie sollen aus der Tristesse der Einsamkeit herausgeholt werden, sollen neue Erlebnisse und Erinnerungen sammeln dürfen und sollen vor allem auch wieder in die Lage gebracht werden, Kreativität zu erfahren.

Wie sieht die Zukunft des Kulturpasses aus?

Wann genau der Kulturpass 2024 an den Start gehen wird, ist noch ungewiss. Ebenso ist bislang nicht erkennbar, in welcher Form das geschieht, welche Hindernisse bis dahin zu bewältigen sind und ab wann die Jugendlichen über die 200 Euro verfügen dürfen. Viele ungeklärte Fragen also. Da es sich bei dem Vorhaben allerdings um einen ersten Versuch handelt, die Distanz zwischen Kulturbetrieben einerseits und der Gesellschaft andererseits deutlich zu verringern, ist mit anfänglichen Problemen zu rechnen. Die Idee an sich ist weiterhin gut – erfordert aber ein tragfähiges Konzept.

Für den erfolgreichen Fall des bisherigen Experimentes ließen Staatsministerin Roth und Bundeswirtschaftsminister Lindner übrigens durchblicken, dass eine Erweiterung des Kulturpasses für die kommenden Jahre durchaus möglich ist. Zugleich ist davon auszugehen, dass dann nicht mehr nur junge Menschen davon profitieren könnten, die in jenem Jahr ihren zur Volljährigkeit führenden Geburtstag feiern. Eine Ausdehnung auf andere Jugendliche oder sogar alle Altersstufen ist gewiss nicht ausgeschlossen – wobei sich dann die Frage der Finanzierung stellen würde. Gedanken indes, die sich an eine ungewisse Zukunft richten und die bei gegebener Zeit sicherlich ausgiebig geplant und vielleicht sogar in Form eines Gesetzes gegossen werden.

So simpel die Idee klingen mag, die gute Tradition eines Kulturpasses zu übernehmen, wie sie in Frankreich und Österreich seit vielen Jahren üblich ist, so sehr zeigt sich nun, welche bürokratischen, rechtlichen und tatsächlichen Hürden auf dem Wege dorthin übersprungen werden müssen. Noch ist der Kulturpass nicht viel mehr als eine gute Idee, der es allerdings an einem konkreten Konzept mangelt. Nicht leugnen lässt sich zudem, dass das Vorgehen diverse Punkte umfasst, an denen Kritik geäußert werden kann. Dennoch ist der Versuch richtig, sowohl die jungen Menschen mehr an die Kultur heranzuführen, als auch die durch die Corona-Jahre geplagten Kunstbetriebe finanziell zu unterstützen.


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