Ablasshandel
Der Ablasshandel ist eine Kommerzialisierung des Ablasses, durch den Verkauf von Beichtbriefen – welcher im 14. Jahrhundert einsetzte und im 16. Jahrhundert seinen Höhepunkt erreichte. Durch den Ablass sollten zeitlich begrenzte Sündenstrafen (Buße, Fegefeuer) vor Gott getilgt werden. In der römisch-katholischen Kirche, wo der Ablass einen Rechtsbegriff darstellt, kam es zum Verkauf dieser Ablassbriefe, welche den Straferlass bescheinigen sollten. Somit konnten sich Sünder freikaufen, was der deutsche Theologe Martin Luther scharf kritisierte. In seinen 95 Thesen klagte er dieses Verfahren an und löste damit die Reformation in der Westkirche aus. Durch das Konzil von Trient (1545-63) wurde der Ablassmissbrauch dann eingestellt. Ab 1967 erfolgte durch Papst Paul Ⅵ. eine Neuordnung des Ablasswesens. Dieser betonte den Ablass als Hoheitsakt der Kirche. In den Ostkirchen gab bzw. gibt es weder den Ablass noch den Handel damit. Die evangelische Kirche, welche aus der Reformation entstand, lehnt den Ablass ab, da deren Mitglieder der Auffassung sind, dass nur Gott eine Gottesgnade erteilen kann bzw. darf.