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Stadtstaat


Ein Stadtstaat ist ein Staat, dessen geografisches Gebiet lediglich eine Stadt betrifft. Dadurch unterscheiden sich Stadtstaaten von Flächenstaaten, welche mehrere Städte unter einem Staatsgefüge vereinen.

Die ersten Stadtstaaten entstanden bereits in der menschlichen Frühgeschichte und im Altertum in Mesopotamien. In der Antike wurde dieses Konzept in Europa ebenfalls übernommen. Im antiken Griechenland wurden Polis als klassische Stadtstaaten erbaut, welche von einer Mutterstadt ausgehend sich über das ganze Land ausbreiteten. Das Römische Reich entstand aus dem Stadtstaat Rom.

Souveräne Stadtstaaten werden heute als Zwergstaaten bezeichnet. Dies sind zum Beispiel: Singapur, Monaco oder Vatikanstadt in Rom. In Deutschland bilden Bremen, Berlin und Hamburg ein eigenes Bundesland bzw. einen Stadtstaat innerhalb der Republik.


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