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Unterschiede zwischen sexuelle Gewalt und sexualisierte Gewalt

Sexuelle Gewalt ist der gewaltsame Übergriff einer Person auf eine andere und der Zwang zur Ausübung von Sex. Bei der sexualisierten Gewalt geht es nicht nur um Geschlechtsverkehr oder der Befriedigung des Sexualtriebes, sondern auch darum, das Opfer zu demütigen. Sexualisiert bedeutet demnach, Sex als Waffe einzusetzen.

Was ist der Unterschied zwischen sexueller und sexualisierter Gewalt?

Um die Begrifflichkeiten, die sich um sexuelle oder sexualisierte Gewalt drehen, gibt es einen angeregten Diskurs. Feministinnen wollen, dass für jeglichen Übergriff auf eine Frau nur der Begriff „sexualisierte Gewalt“ genutzt wird. Menschen, die sexuellen Übergriffe von katholischen und evangelischen Kirchenmännern aufarbeiten, drängen hingegen auf eine sprachliche Trennung. Diese ist auch machbar.

Das Problem ist eher, dass die Übergänge fließend sein können. Es gibt viele Formen sexueller und sexualisierter Gewalt. Die Frage ist, wo genau beide beginnen und was als Gewalt definiert wird. In jeder Zeit wurden darauf andere Antworten gefunden. Auch auf internationaler Ebene lassen sich Unterschiede in Bewertung und Ahndung solcher Übergriffe finden.

Was definiert sexuelle Gewalt?

Unter dem Begriff „sexuelle Gewalt“ werden sexuelle Handlungen zusammengefasst, die Personen mittels Gewaltandrohung oder -anwendung und gegen den Willen eines anderen ausführen. Das Handlungsmotiv ist in diesem Fall klar sexuell begründet. Es geht um Straftatbestände wie sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung. Die sexuellen Übergriffe können zwischen Fremden oder in ehelichen Beziehungen vorkommen. Sie können Männer und Frauen, Kinder und Jugendliche betreffen.

Der Gewaltbegriff muss jedoch genauer hinterfragt werden. Ein Priester bedient sich gegenüber einem missbrauchten Kind meist nicht körperlicher Gewalt, sondern psychischer Raffinesse, scheinheiliger Argumentation und Amtsmacht. Daher wehren sich die missbrauchten Kinder meist nicht. Sie erkennen anfangs nicht, dass sie missbraucht werden. Sie sind zwar verunsichert, peinlich berührt oder angeekelt, empfinden die Übergriffe aber nicht als Gewalt.

Der Traumatisierungsgrad der Betroffenen kann aber genauso hoch sein wie bei unmittelbarer Gewaltanwendung. Die Handlungen werden gegen den Willen der Kinder durchgeführt, auch wenn sich diese durch Unsicherheit und taktische Manöver ihres Gegenübers nicht bedroht oder missbraucht fühlen. Ein Konsens über den sexuellen Kontakt besteht nicht. Zudem kann man von einem Kind nicht erwarten, dass es in diesem Zusammenhang überhaupt eine Einwilligungsfähigkeit besitzt.

Der Missbrauch resultiert aus der Hierarchie zwischen einem überlegenen Älteren, der zudem als religiöse Vertrauensperson angesehen wird, und einem unreifen Kind.

Was definiert sexualisierte Gewalt?

In der WLSB-Infothek wird eine präzise Definition sexualisierter Gewalt abgegeben. Zitat: „Generell ist „sexualisierte Gewalt“ keine gewalttätige Form der Sexualität, sondern eine sexualisierte Form der Gewalt.

Bei sexualisierter Gewalt dreht es sich demnach nicht vorrangig um sexuelle Motive. Es geht vielmehr um eine Machtdemonstration. Diese bedient sich sexueller Handlungen oder sexualbezogener Handlungen, um das Gegenüber zu erniedrigen, zu demütigen und entwürdigen. Hier spielt der Gewalt-Aspekt eine deutlich größere Rolle. Die Motive für sexualisierte Gewalt sind vielschichtiger, auch wenn die Ausführung sich sexueller Komponenten, körperlicher oder verbaler Gewalt bedient.

Der sexuelle Aspekt dient bei sexualisierter Gewalt als Waffe. Sexualität wird als Zeichen der Macht und Verächtlichkeit instrumentalisiert. Ob ein Gefühl sexueller Befriedigung aus dem sexuellen Vergehen oder dem ausgelebten Machtgefühl resultiert, lässt sich nicht immer ermitteln. Die Schwierigkeit, sexuelle Befriedigung und Machtdemonstrationen durch sexuelle Handlungen klar zu trennen, lässt sich auch an den Massenvergewaltigungen von Soldaten im Krieg erkennen. Fakt ist, dass sexuelle Erregung zwingend zu einer Vergewaltigung gehört.

Man kann sich jedoch kaum vorstellen, dass dahinter normale Lustgefühle sexueller Art stecken. Vielmehr dürfte es sich um eine animalische Machtdemonstration gegenüber dem Feind handeln. In der Mehrheit werden Frauen zu Opfern. Die Täter sind Männer. Diese leben ihre männliche Überlegenheit und die Machtposition des Siegers aus. Sie schwängern dabei womöglich die Ehefrauen des Feindes. Sie demütigen mit dieser Tat nicht nur die vergewaltigten Frauen, sondern auch deren Familien und Partner. Zugleich besudeln sie diese mit ihren Körperflüssigkeiten.

Bei sexualisierter Gewalt kann es keinen Konsens über den Sexualkontakt geben. Opfer und Täter sind klar zu unterscheiden.

Verschiedene Positionen gegenüber solchen Begrifflichkeiten

Viele Feministinnen treten dafür ein, für sämtliche Verhaltensweisen, die auf sexualisierte Übergriffe anderer Menschen abzielen, den Begriff „sexualisierte Gewalt“ zu benutzen. Jedwede Grenzüberschreitung mit sexuellem Hintergrund wäre demnach sexualisierte Gewalt.

Die verschiedenen Formen sexualisierter Gewalt reichen dem feministischen Verständnis zufolge von sexueller Belästigung durch anzügliche und erniedrigende Sprache mit sexualisierenden Inhalten über den Druck auf weibliche oder männliche Chat-Partner, sich vor der Kamera zu entkleiden, bis hin zu unerlaubten Berührungen oder erniedrigende „Untersuchungsmethoden“ von Medizinern, Folterknechten und anderen.

Schon Busengrapscher und Po-Kneifer bedienen sich demnach sexueller Belästigung. Sie üben aus feministischer Sicht eine Form sexualisierter Gewalt aus. Das Verständnis solcher Handlungen hat sich im Lauf der Zeit gewandelt. Was früher als „normale“ und hinnehmbare Grenzüberschreitung männlichen Verhaltens galt, ist heute eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Freiheitsrechten und dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Sexuelle und sexualisierte Gewalt werden gemäß aktueller Rechtsprechung als Straftaten gewertet.

Was wird als sexualisierte Gewalt angesehen, was nicht?

Die Wikipedia listet unter dem Schlagwort „sexualisierte Gewalt“ folgende Übergriffe auf:

  • unerwünschtes „Love Bombing
  • sexuelles Bedrängen oder Belästigen
  • ungewollte Berührungen wie Küssen, auf den Schoß eines Mannes gezwungen werden
  • Drängen zu Sexualkontakten oder das Erzwingen derselben
  • Bedrängen, Pornofilme anzusehen und sexuelle Handlungen am anderen vorzunehmen
  • „Überreden“ und Bedrängen, aktiv an einem Sex-Tape mitzuwirken
  • unter Drohungen vorgenommene sexuelle Handlungen
  • sowie die Zwangsverheiratung minderjähriger Frauen.

Die „Vereinten Nationen (UN) rechnen auch

  • häusliche Gewalt
  • jede Form der Vergewaltigung
  • den internationalen Frauen- und Mädchenhandel
  • die erzwungene Prostitution von Frauen
  • das Erzwingen einer ungewollten Schwangerschaft
  • sexuelle Versklavung
  • weibliche Genitalverstümmelung
  • Tötungsdelikte an Frauen zur Verteidigung einer angeblich beschädigten Familienehre
  • auf die Mitgift bezogene Gewaltanwendungen
  • Kindstötungen als Racheakt an Frauen
  • pränatale Geschlechter-Selektion
  • oder ethnische Bräuche und Traditionen zu Lasten des weiblichen Geschlechts

dazu. Wie wir an diesen Beispielen sehen, wird das Verständnis dieses Begriffen mit unterschiedlichem Inhalt gefüllt und unterschiedlich weit gefasst. Was als sexualisierte Gewalt angesehen wird, hängt oft von den Umständen und dem Hintergrund der Person ab, die eine Handlung als sexualisierte Gewalt bewerten soll. Vor Gericht müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dennoch obliegt es einem Richter, Milde walten zu lassen oder mit der ganzen Schärfe des Gesetzes zu urteilen.

Nicht als sexuelle Gewalt angesehen werden sexuelle oder sexualisierte Handlungen, die einvernehmlich geschehen und Gewaltaspekte beinhalten. Ein Beispiel sind Sado-Maso-Praktiken oder das, was eine Berufs-Domina mit einem „Sklaven“ machen darf. In beiden Fällen wird ein Stopp-Signal vereinbart, an das sich der andere hält.

Welche Merkmale einen beide, welche unterscheiden sie?

Oberflächlich betrachtet geht es bei beiden Begriffen um ein Miteinander von Sexualität und Gewaltanwendung. In beiden Fällen kommen verschiedene Formen der Gewaltanwendung vor, und in beiden geht es um sexuelle Interessen. Moralisch verwerflich sind beide Formen. Beide machen Menschen zu Opfern und können zu Traumatisierungen führen.

Bei sexueller Gewalt geht es jedoch um die Durchsetzung sexueller Interessen. Es geht um die Befriedigung des Geschlechtstriebes, notfalls mit Gewalt. Die Gewalt ist das Mittel zum Zweck, der sexuelle Kontakt jedoch das eigentliche Ziel des Täters. Oftmals ergibt sich bei Triebtätern erst aus der Gewaltanwendung und der Macht über einen anderen ein Gefühl der sexuellen Befriedigung. Daher ist nicht immer klar zu unterscheiden, ob es sich um sexuelle oder sexualisierte Gewalt handelt. Die Grenzen sind manchmal fließend.

Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch führen nicht selten zu Gewalt. Gewalt ist andererseits auch ein Teil des Apparates, der einen Machtmissbrauch einleitet und aufrecht erhält. Bei sexualisierter Gewalt geht es hingegen um eine spezielle Form der Machtdemonstration. Es geht um die Herabwürdigung und Erniedrigung anderer. Diese Taktik bedient sich der Sexualität als Waffe, ohne dass speziell sexuelle Interessen dahinterstehen. Es bietet sich nur an, diese Handlungsweise einzusetzen, weil sie den Gegner maximal besudelt, entehrt und demütigt.

Darunter fallen beispielsweise Folterpraktiken mittels Flaschen oder anderer Gegenstände, die in Penis oder Vagina von Gefangenen eingeführt werden. Hier geht es hauptsächlich um die Gewaltanwendungen anderen gegenüber. Der sexuelle Aspekt ist lediglich Mittel zum Zweck. Gleichwohl kann es in der Folge sexuell erregen, seine Macht auf diese Weise auszuleben.

Manche Experten meinen, dass man zwischen den Begriffen „sexueller Gewalt“, „sexualisierter Gewalt“ oder „sexuellem Missbrauch“ unterscheiden sollte. Denn: Diese Begrifflichkeiten lassen bereits Rückschlüsse auf das Handeln, die dazu führenden Motive und die damit verbundenen Erfahrungen oder Ziele der Ausübenden zu. Argumentiert wird in diesem Zusammenhang damit, dass bei der alleinig verwendeten Begrifflichkeit „sexualisierter Gewalt“, wie die Feministinnen es gerne hätten, Taten ohne offenkundige Gewaltanwendungen herausfallen würden.

Damit würden insbesondere die sexuellen Übergriffe katholischer Priester und evangelischer Kirchenmänner oder von Vätern und Großvätern, die Kinder und Enkel sexuell missbrauchen, aus dem Kontext der sexuellen Gewalt gestrichen. Solchen Übergriffen fehlt in der Regel der Gewaltaspekt. Stattdessen werden die Kinder zunächst manipuliert und psychisch missbraucht. Das kindliche Vertrauen in den Priesterstand oder den eigenen Vater/Großvater wird benutzt, um es schließlich zu sexuellen Handlungen zu bringen, ohne dass offenkundige Gewalt im Spiel ist.

Die sexuelle Not von zölibatär lebenden katholischen Priestern wird an Kindern ausgelebt. Sie wird anschließend durch religiöse Scheinheiligkeit im Predigt-Text weggeleugnet. Ähnliches passiert, wenn das Vertrauen von Kindern in ihre Väter, Großväter, Onkel oder Nachbarn – gelegentlich auch ihre Mütter – missbraucht wird. Es ist bekannt, dass gerade der schwere Vertrauensmissbrauch und das Erschleichen sexueller Handlungen über Jahre zu lebenslangen Traumatisierungen, Schamgefühlen und Selbstverachtung führt.

Welche Form kommt wann und wieso vor?

Sexuelle und sexualisierte Gewalttaten kommen in Ehen und eheähnlichen Beziehungen ebenso vor wie zwischen Eltern, Großeltern oder männlichen Angehörigen und Kindern. Die Vergewaltigung einer Ehefrau kommt vermutlich ebenso häufig vor wie der sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Enkels.

Sexualisierte Gewalt als Geschäftszweig

Eine neue Dimension sexualisierter Gewalttaten hat sich durch das Internet ergeben, Dort kann jeder Pädophile den mitgefilmten sexuellen Missbrauch von Neugeborenen und kleinen Kindern erfolgreich vermarkten. Die Motive für die sexuellen Übergriffe und derjenigen, die diese als Video im Darknet konsumieren, sind unterschiedlicher Natur. Vermutlich handelt es sich um ein Konglomerat aus sexueller Befriedigung, ausgelebten Überlegenheitsgefühlen, krankhafter Sexsucht und dem Reiz erstmaliger und dann massiv werdender Grenzüberschreitungen.

Dahinter stehen oft Skrupellosigkeit, Respektlosigkeit und Verächtlichkeit, gestörte oder nicht vorhandene Empathie-Fähigkeit, Unterwerfungs- und Gewaltphantasien und männliche Geltungssucht. Wenn Mütter und Väter ihre eigenen Kinder – oder die ihnen anvertrauten Kinder anderer – serienweise vor der Kamera missbrauchen, bleiben die Motive dafür oft im Dunkeln. Was wirklich in diesen Menschen vorgeht, erfährt man kaum. Da die Täter und deren Publikum aus allen Gesellschaftsschichten stammen, ist auch nicht von einer besonders verrohten und ungebildeten Tätergruppe auszugehen.

Formen sexueller Belästigung

Der oft verharmloste Beginn sexualisierter Gewalt ist schon bei sexueller Belästigung von Frauen zu sehen. Insbesondere junge und hübsche Frauen werden häufig von älteren Männern sexuell belästigt.

Hübsche Schülerinnen werden verbal oder durch anzügliche Gesten provoziert. Junge Frauen werden mit sexuellen Anspielungen und unerwünschten Berührungen belästigt. In der U-Bahn entblößt sich ein Mann, sodass nur die ihm gegenüber sitzende Frau es bemerken kann. Die sexuelle Belästigung kann noch einen Schritt weitergehen, wenn der Exhibitionist sich dabei manuell selbst befriedigt. Doch es kann auch umgekehrt zu sexueller Belästigung durch eine weibliche Vorgesetzten an einem männlichen Untergebenen kommen.

Ob die Motive dafür nur sexueller Natur sind, oder ob Überlegenheitsgefühle und die Strukturen in bestimmten Hierarchien zu Übergriffen führen, ist unterschiedlich. Intensiviert wird die Belästigung von Frauen durch Anrufe, Briefe und Verfolgung. Damit ist bereits der Straftatbestand des Stalkings erfüllt. Es kommt sogar vor, dass aus der Übersteigerung von sexueller und sexualisierter Gewalt eines Ehemannes gegen seine Frau am Ende ein Mord wird. Sexuelle Belästigung kann also zu Stalking und am Ende zu ausgelebter Gewalt der schlimmsten Form führen. Daher stellen schon die Anfänge sexualisierter Gewalt aus heutiger Sicht ein Risiko dar.

Interessant ist, dass 99 Prozent der Täter bei sexualisierter Gewalt Männer sind. Sie fühlen sich Frauen gegenüber als das überlegene Geschlecht. Tatsächlich entstehen sexualisierte Taten von Männern aber auch durch ein unbewusstes oder verleugnetes Gefühl der Unterlegenheit. Die männliche Überlegenheit wird durch sexualisierte oder sexuelle Gewalt quasi wieder hergestellt.

Sexualisierte Gewalt im Krieg oder bei Genoziden

Aus heutiger Sicht wirkt es erschreckend, dass internationale Justiz und Wissenschaft bis in die Neunzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts es als normal, unvermeidlich und hinnehmbar ansahen, dass in Kriegen sexuelle Gewalttaten oder sexualisierte Gewalt angewendet wurden. Dabei wird unter den Teppich gekehrt, dass Vergewaltigungen als strategische Mittel gegen den Feind eingesetzt werden. Der Feind soll vom Überlegenen gedemütigt, besudelt und erniedrigt werden. Die Willkür und Grausamkeit, mit der das geschieht, zerstört häufig intakte Dorfgemeinschaften und sprengt Familienverbände.

Bei Massakern an ethnischen Minderheiten sind Massenvergewaltigungen üblich. Die Organisation „Gendercide“ schätzt, dass 1971-1972 allein in Bangladesh zwischen 200.000 und 400.000 Vergewaltigungen verübt wurden. Öffentliche Vergewaltigungen vor den Augen der Familie und der Dorfbewohner führen im Anschluss oft zu Selbstmorden. Die Opfer werden verstoße, um die Familienehre wieder herzustellen. Vergewaltigungsopfer gelten als besudelt und als Schande für die Familie.

Die Regierungen richten häufig Zentren ein, in denen Betroffene medizinisch versorgt werden oder eine Abtreibung erhalten. Ähnliches trägt sich weltweit bei vielen Kriegen und Genoziden zu.

Sexualisierte Gewalt in Indien

Indien ist ein Beispiel dafür, dass auch eine auf ethnischen Unterschieden, Kastenunterschieden und verschiedenen Religionen beruhende Gesellschaftsordnung, in der die Frau traditionell eine dienende und untergeordnete Rolle spielt, sexualisierte Gewalt begünstigen kann.

Der massive gesellschaftliche Umbruch, der seit der Unabhängigkeit Indiens vom britischen Kolonialherren eingesetzt hat, stellt die Rolle der Frau als demütige Dienerin des Mannes infrage. In den Köpfen der Männer ruhen noch die alten Normen und Wertvorstellungen. Derweil schwingt Indien sich auf, eine der bedeutendsten und am schnellsten wachsenden IT-Industrien der Welt zu werden. Die immense Zahl von Entführungen und Massenvergewaltigungen von indischen Kindern sowie die brutale Vergewaltigung und Tötung indischer Frauen hat für internationales Aufsehen gesorgt.

Die indische Polizei sieht oft tatenlos zu oder ist selbst an solchen Straftaten beteiligt. Auch die Einführung der Todesstrafe für solche Vergehen änderte nichts wesentliches. Indische Männer haben offensichtlich Angst, ihre Rolle als Patriarch der Familie zu verlieren. Zudem herrscht in Indien ein eklatanter Männerüberschuss. 63 Millionen Männer bleiben deswegen Statistiken zufolge ohne Frau. Der Grund: weibliche Embryos werden auch heute heimlich abgetrieben. Sie gelten als minderwertig.

Der Männerüberschuss gerade unter jungen, sexuell frustrierten indischen Männern dürfte eine der Ursachen für das ausgeuferte indische Problem der sexuellen und sexualisierten Gewalt sein. Junge Frauen machen im modernen Indien Karriere. Sie leben in vermeintlich „ehrlosen“ Beziehungen zu jungen Männern und emanzipieren sich zunehmend von den tradierten Strukturen des verbotenen Kastensystems. Frauen tragen Jeans statt Sari und verfügen über eigenes Geld. Die frühere Abhängigkeit vom Ehemann und seiner Familie wurde aus Sicht der indischen Männer vernichtet.

Indien ist bekannt für die sogenannten „Küchenmorde“, für die Verstümmelung von Ehefrauen durch Salzsäure und für sorgsam inszenierte Feuer-„Unfälle“ am Herd. So stigmatisiert, wagen es Frauen nicht mehr, sich emanzipatorisch zu betätigen. Die indischen Männer wissen zudem, dass das indische Justizsystem hoffnungslos überlastet ist. Viele Fälle sexueller oder sexualisierter Gewalt kommen in Indien nie zur Anklage. Die betroffene Familien werden gegebenenfalls mit Schweigegeld ruhig gestellt. Korrupte Polizisten sehen weg.

Gesellschaftliche Normen können nicht allein durch Gesetze und Justizverfolgung verändert werden. Der indische Staat reagiert zwar auf sexualisierte Gewaltdelikte. Er tut dies aber viel zu schwerfällig.


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