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Was ist eine Verantwortungsgemeinschaft: Definition und Bedeutung


Eine Verantwortungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, welche Verantwortung füreinander tragen.

Was bedeutet Verantwortungsgemeinschaft: Definition und Bedeutung

Eine Verantwortungsgemeinschaft soll durch mindestens zwei oder mehrere volljährige Personen, die nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, möglichst unbürokratisch geschlossen werden können. Grundvoraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft ist ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis. Ein Zusammenleben hingegen ist nicht erforderlich.

Eine Verantwortungsgemeinschaft kann jederzeit konsensuell (einvernehmlich) aufgelöst werden. Wurde sie zwischen zwei Personen geschlossen, soll sie automatisch mit dem Tod einer der beiden Personen enden, oder durch einseitige Erklärung nach einer Übergangsfrist. Wurde die Verantwortungsgemeinschaft mit mehr als zwei Personen geschlossen, können die übrigen Mitglieder den Fortbestand zwischen ihnen bestätigen.

Die Verantwortungsgemeinschaft soll selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken

Die Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft. Gleichwohl haben sich traditionelle Formen und Vorstellungen von Familie, Partnerschaft und Ehe in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt und verändern sich stetig weiter. Die Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe nimmt seit Jahrzehnten zu. Neue persönliche Lebensentwürfe und unterschiedliche Familienformen werden nicht nur gelebt, sondern sind auch gesellschaftlich akzeptiert.

Verantwortungsgemeinschaft als Ersatz für herkömmliche Verwandtschaftsbeziehungen

Verwandtschaftsbeziehungen zwischen den Generationen, Wahlverwandtschaften und andere enge Beziehungen zu einem oder mehreren Menschen, zu denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, gewinnen in einer alternden Gesellschaft an Bedeutung. Frei gewählte Verwandtschaften als Ersatz für biologische Verwandtschaften und als Form von Familie verlangen aber, dass diese Beziehungen aktiv hergestellt, gepflegt, organisiert und gewählt werden. Es ist an der Zeit, dass das Gesetz neben Ehe und Verwandtschaftsverhältnis weitere Modelle zur Verfügung stellt, Verantwortung füreinander zu übernehmen.

Gestaltungsmöglichkeiten in der Verantwortungsgemeinschaft

Sexualität und Fortpflanzung, Liebe und Partnerschaft, Ehe und Elternschaft, biologische und soziale Elternschaft sind immer stärker voneinander entkoppelt. Während das Vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Art Allgemeine Geschäftsbedingung des Ehe- und Familienrechts darstellt lassen sich individuelle Lebensentwürfe gegenüber institutionellen Vorgaben und Bindung an traditionelle Werte und Normen nur ungenügend abbilden und diese Beziehungen aufgrund mangelnder flexibler Gestaltungsmöglichkeiten auch nicht rechtssicher und unbürokratisch absichern. Nur mit zeitlich aufwendigen, komplizierten und oft teuren privatrechtlichen Verträgen ist dies derzeit möglich.

Wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen möchten, wenn sie sich gegenseitig unterstützen und im Falle von Krankheit pflegen oder finanziell füreinander einstehen, sollte der Staat diese selbstbestimmten Lebensentwürfe fördern, nicht verhindern. Die Erfahrung aus anderen Ländern wie insbesondere Frankreich mit dem Pacte Civil de Solidarité (PACS, eingeführt 1999) zeigt, wie groß das Interesse und der Wunsch nach einer rechtlichen Möglichkeit ist, die nicht einer klassischen Ehe im rechtlichen Sinne entspricht.

Verantwortungsgemeinschaft einführen

Patchworkfamilien, Alleinstehende, vornehmlich Senioren, Alleinerziehende untereinander oder generationsübergreifend mit Freunden oder entfernten Verwandten, Stiefeltern mit ihren volljährigen Stiefkindern und Mehrelternschaften sind nur einige Konstellationen aus der Lebenswirklichkeit, für die es einen Mehrwert darstellen würde, die gegenseitige Übernahme von Verantwortung in einer Gemeinschaft auf einer gesetzlich vorgeformten rechtlichen Basis absichern zu können.

Die gegenseitige Übernahme von Verantwortung entlastet auch den Staat, vorwiegend bei den sozialen Sicherungssystemen. Er sollte sie deshalb respektieren und fördern. Um Menschen auch in Deutschland die gegenseitige Übernahme von Verantwortung auf einer rechtlich sicheren Basis zu ermöglichen, bedarf es eines leicht umsetzbaren Modells, das verschiedene Abstufungen von wenigen Rechten und Pflichten (beispielsweise gegenseitige Auskunfts- und Vertretungsrechte) auf der untersten Stufe bis zu einer Übernahme von Verantwortung ähnlich einer Ehe (beispielsweise gegenseitiger Unterhalt und Zugewinngemeinschaft) vorsieht, ohne dabei jedoch den Status einer Ehe light für sich zu beanspruchen.

Der Grundgedanke einer solchen Verantwortungsgemeinschaft ist größtmögliche Flexibilität bei maximaler Selbstbestimmung. Ein entsprechendes Modell auf gesetzliche Basis würde die Menschen ermutigen und befähigen, Verantwortung für sich selbst und füreinander zu übernehmen, und damit nicht nur den Einzelnen, sondern die Gemeinschaft insgesamt zu stärken.

Die Politik muss eine solche Möglichkeit schaffen, um die Lebensrealitäten der Menschen abzubilden, ihnen eine Chance zur Absicherung zu bieten und in der Gesellschaftspolitik einen zukunftsweisenden Weg zu beschreiten.


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