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Unterschied zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten


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Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sind in den Artikeln 1 bis 19 die Grundrechte manifestiert, welche jedem Bürger der BRD zugesichert sind. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, welche am 24. Mai 1949 in Kraft trat und für alle Bürger dieses Landes rechtsverbindlich ist. Diese Grundrechte schützen die Gemeinschaft und die Ordnung des menschlichen Zusammenlebens im Staat und jeden Menschen vor staatlichen Übergriffen und staatlicher Willkür und Gewalt. Die Grundrechte dienen dem Staat als Leitfaden und zur Auslegung der Rechtsnormen.

Unterschied zwischen Menschen- und Bürgerrechte

Menschenrechte sind Grundrechte, welche für alle Menschen gelten, egal ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht und sich auf dem Territorium der BRD aufhalten. Träger dieser Grundrechte sind alle Menschen. Diese Rechte sollen allen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben ermöglichen und sie vor ungerechter und willkürlicher Behandlung durch den Staat schützen.

In der im Jahr 1948 durch die Vereinten Nationen verabschiedeten „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ wurde in 30 Artikeln rechtlich bindend festgelegt, dass die Menschenrechte für alle Menschen auf der Welt gelten sollen. Dabei spielt das Alter, das Geschlecht, die Hautfarbe, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung oder auch das Vermögen und die Abstammung keine Rolle. Sie gelten für alle Menschen mit deren Geburt.

Hinter den Menschenrechten stehen die Grundbedürfnisse der Menschen, welche ihr Überleben sichern. So ist beispielsweise das Recht auf Leben, das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Verbot von Folter und Sklaverei verankert. Die Menschenrechte sind voneinander abhängig, unteilbar und gelten nur in ihrer Gesamtheit. Dies bedeutet, wird ein Menschenrecht missachtet, werden auch die anderen Menschenrechte verletzt.

Menschenrechte und deren Anerkennung bilden die Basis jeder Demokratie. Sie sind die wichtigste Voraussetzung für das menschliche Zusammenleben. Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes hat sich die deutsche Regierung verpflichtet, die Menschenrechte einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten werden. So sind die Menschenrechte in den Grundrechten verankert, welche in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes schriftlich festgelegt sind.

Bürgerrechte sind die Grundrechte, welche nur den Menschen mit entsprechender Staatsangehörigkeit zustehen. In der Bundesrepublik Deutschland nur den Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Bürgerrechte gelten also nicht für alle Menschen, sondern nur für alle Bürger unseres Landes. Alle Menschenrechte sind auch Bürgerrechte, aber nicht alle Bürgerrechte sind auch Menschenrechte. Die Bürgerrechte sind ebenfalls im Grundgesetz verankert.

Welches sind die wichtigsten Menschen- und Bürgerrechte im Grundgesetz?

Das prägnanteste Menschen- und zugleich auch Bürgerrecht ist im Artikel 1 des Grundgesetzes manifestiert. Im Grundgesetz heißt es dazu: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde ist eine der tragenden Säulen im deutschen Rechtssystem und das oberste Grundrecht im Grundgesetz. Die Unantastbarkeit bedeutet, dass dieser Artikel nie verändert werden darf, egal welche Mehrheitsstrukturen es im Deutschen Bundestag gibt. Er besitzt damit eine Ewigkeitsgarantie.

Weitere Menschen- und damit auch Bürgerrechte sind das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäußerung, der Schutz der Ehe und der Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Gewährleistung des Eigentums, das Petitionsrecht oder die Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses.

Zu den im Grundgesetz verankerten Bürgerrechten zählen das Recht auf freie Wahl des Berufes, des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte, das Recht auf Zugang zu den öffentlichen Ämtern, die Privilegien, welche mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind, die Einigungs- und Versammlungsfreiheit und das Wahlrecht.

Das Bürgerrecht der Berufsfreiheit

Das im Artikel 12 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Berufsfreiheit ist ein wichtiges Bürgerrecht. Im persönlichen Schutzbereich werden alle Deutschen und alle inländischen juristischen Personen geschützt. Der sachliche Schutzbereich umfasst alle selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeiten, welche zur Erhaltung und Schaffung der Lebensgrundlage dienen. Dazu zählen sowohl sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten als auch Ferienjobs und Minijobs.

Reine Hobbys wie beispielsweise Angeln, Heimwerkern gehören nicht in den Schutzbereich und werden durch dieses Bürgerrecht auch nicht geschützt. Tätigkeiten, welche Straftaten beinhalten, fallen ebenfalls nicht in den Schutzbereich. Dazu zählen beispielsweise Zuhälter, Diebe oder Auftragskiller. Prostituierte sind hingegen von der Berufsfreiheit geschützt.

Die Berufsfreiheit umfasst die Berufsausübung und die Berufswahl. Sie unterliegt aber einem einfachen Gesetzesvorbehalt und kann durch ein Gesetz oder auf der Grundlage eines Gesetzes geregelt werden. In Deutschland darf kein Mensch zu einer Arbeit gezwungen werden. Hier gibt es aber einige Ausnahmen wie beispielsweise bei Naturkatastrophen die Verpflichtung zum Dienst bei der Feuerwehr oder die Verpflichtung zum Militärdienst bei der Bundeswehr beziehungsweise zum alternativen zivilen Dienst für alle Männer ab 18 Jahren in einem Kriegsfall.

Ausländer können vom Recht der freien Berufsausübung des Artikels 12 nicht Gebrauch machen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich auf den Art. 2 des Grundgesetzes zu berufen, welches das Menschenrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet.

Das Bürgerrecht der Vereinigungsfreiheit

Deutsche haben das Bürgerrecht, sich in Gruppen zusammenzuschließen, in welchen sie über einen längeren Zeitraum ein festgelegtes Ziel verfolgen. Dabei müssen sich die Organisationen mit ihren Zielen und ihren Handlungen an die geltenden Gesetze halten. Des Weiteren haben alle Deutsche das Recht, Gewerkschaften zu gründen oder diesen beizutreten, um beispielsweise durch Streiks ihren Rechten und Forderungen Geltung zu verschaffen. Auch EU-Bürger können auf der Grundlage des EU-Rechts Mitglied in einer Gewerkschaft werden und ihre gewerkschaftlichen Rechte wie beispielsweise das aktive und passive Wahlrecht ausüben.

Das Wahlrecht als Bürgerrecht

Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zählt zu den wichtigen Bürgerrechten und hat seine Grundlage im Artikel 20 des Grundgesetzes Absatz 2, in welchem es heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Das Volk bilden die Bürger unseres Landes. Damit wird deutlich, dass auch nur Menschen mit der deutschen Staatsangehörigkeit die Abgeordneten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene wählen dürfen und in diese Gremien gewählt werden können.

Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Wahlrecht, auch nicht, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in unserem Land haben. Sie haben das Wahlrecht in dem Land, in welchem sie die Staatsangehörigkeit besitzen. Nur die Staatsbürger des jeweiligen Landes dürfen wählen. Wenn dies nicht der Fall wäre und alle Menschen wählen dürften, könnten sie sich ja in mehreren Ländern an den Wahlen beteiligen.

Durchsetzungsmöglichkeiten des Schutzes der Menschen- und Bürgerrechte

Der Unterschied zwischen den Menschenrechten und den Bürgerrechten offenbart sich auch in den verschiedenen Möglichkeiten des jeweiligen Rechtsschutzes. Bei der Verletzung eines im Grundgesetz verankerten Bürgerrechts können sich die betroffenen Bürger an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Für Menschenrechtsverletzungen ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zuständig.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann gesagt werden, es gibt in Deutschland Grundrechte, welche in den Artikeln 1 bis 19 im Grundgesetz zu finden sind. Diese Grundrechte werden unterteilt in Menschen- und Bürgerrechte. Menschenrechte gelten für alle Menschen und Bürgerrechte für die Bürger der Bundesrepublik Deutschlands. Als Beispiel für Menschenrechte lässt sich das Recht auf freie Meinungsäußerung nennen und zu den Bürgerrechten zählt das Wahlrecht.


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